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Bundesgesetz über die Fusion/Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis

Vorentwurf für Bundesgesetz über die Fusion

Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis

Der Bundesrat nahm heute Kenntnis von den Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens betreffend den Vorentwurf eines Bundesgesetzes
über die Fusion, die Spaltung und die Umwandlung von Rechtsträgern
(Fusionsgesetz). Bei dieser Gelegenheit hat er das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement sowie das Eidgenössische
Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam den Vorentwurf im Lichte der
anlässlich der Vernehmlassung eingegangenen Äusserungen und Vorschläge
zu überarbeiten. Eine Botschaft für das Parlament muss bis zum 30. März
2000 ausgearbeitet werden.

Insgesamt nicht weniger als 72 Kantone und Organisationen haben Stellung
genommen. Mit Ausnahme eines Kantons zeigten sich alle einverstanden mit
dem Vorentwurf. Der Revisionsbedarf der wenigen bestehenden Bestimmungen
im Bereich der Fusion und der Umwandlung zu revidieren wird nicht
bestritten. Ebenso wird es auch als notwendig erachtet, die Fusion, die
Spaltung und die Umwandlung von Unternehmen ganz allgemein und
insbesondere unabhängig von der Rechtsform zuzulassen. In Anbetracht der
Stellungnahmen entspricht die vorgeschlagene Regelung den Bedürfnissen
der Wirtschaft, erlaubt die notwendige Beweglichkeit für die rechtliche
Organisation von Unternehmen und garantiert die für diese Vorgänge
unabdingbare Rechtssicherheit. Im übrigen ist eine grosse Mehrheit von
Stellungnahmen einverstanden mit der Schaffung eines Spezialgesetzes in
diesem Bereich. Mehrere Stellungnahmen begrüssen die geleistete Arbeit
und die Qualität des Vorentwurfes. Ebenfalls gewünscht wird von einigen
befragten Organisationen ein schnelles parlamentarisches Verfahren sowie
ein rasches Inkrafttreten.

Auch wenn die vorgeschlagene Regelung insgesamt grundsätzlich Zustimmung
findet, bleiben einige Kritikpunkte. Darunter ist vor allem die
Regelungsdichte des Vorentwurfes zu erwähnen: Die etwa hundert Artikel,
die er enthält, sowie ihr Detaillierungsgrad seien die Quelle für
fehlende Flexibilität der neuen Regelung. Im übrigen seien die im
Vorentwurf vorgeschlagenen Möglichkeiten von Fusionen, Spaltungen und
Umwandlungen zu restriktiv. Einige Stellungnahmen wünschen, dass diese
so offen wie möglich seien. Einige Stellungnahmen fordern aus
Kostengründen vereinfachte Umstrukturierungsverfahren für kleine und
mittlere Unternehmen. Weiter bezieht sich die Kritik auf die Tatsache,
dass sich der Vorentwurf nicht mit den wirtschaftlichen und sozialen
Folgen befasst, die mit den Umstrukturierungsvorgängen verbunden sind,
vor allem betreffend die solidarische Haftung für die Auszahlung der
Löhne, das Schicksal der Gesamtarbeitsverträge und die Anhörung der
Arbeitnehmer.

Im Rahmen des gleichen Beschlusses hat der Bundesrat dem Eidgenössischen
Finanzdepartement den Auftrag erteilt, den  von der Arbeitsgruppe
"Steuern bei der Umstrukturierung" im Jahre 1996 verfassten
Gesetzesvorentwurf zu überarbeiten. Dieser Gesetzesvorentwurf ist im
Vernehmlassungsverfahren gut aufgenommen worden. Die Idee, die
steuerrechtlichen Vorschriften im Bereich der Umstrukturierungen zu
überarbeiten, hat allseits ein positives Echo gefunden. Bei der
Überarbeitung des Gesetzesvorentwurfs wird es in erster Linie darum
gehen, den mit der Unternehmenssteuerreform 1997 verabschiedeten
Änderungen Rechnung zu tragen. Zu prüfen ist aber auch, welche im
Vernehmlassungsverfahren formulierten Vorschläge bei der Revision des
Steuerrechts ebenfalls Berücksichtigung finden sollten.

Bern, 15. September 1999

Weitere Auskünfte:
Fusionsgesetz: Nicholas Turin, Bundesamt für Justiz, 031 322 41 92
Steuerrecht: Conrad Stockar, Eidgenössische Steuerverwaltung, 031 322 72
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