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Zustimmung zur Neuregelung bei Sexualdelikten an Kindern und zum Verbot von harter Pornografie

Zustimmung zur Neuregelung bei Sexualdelikten an Kindern und zum Verbot
von harter Pornografie

Bundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und gibt
Botschaft in Auftrag

Die Vorschläge für eine Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB) und
des Militärstrafgesetzes (MStG) sind im Vernehmlassungsverfahren
mehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat heute von den
Ergebnissen dieser Konsultation Kenntnis genommen. Er hat zugleich das
EJPD beauftragt, die Vorentwürfe im Lichte der Vernehmlassung zu
überarbeiten und eine entsprechende Botschaft vorzubereiten. Diese soll
dem Parlament vor Ende Jahr unterbreitet werden.

Nach dem Vorentwurf A soll die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an
Kindern unter 16 Jahren erst mit der Mündigkeit des Opfers zu laufen
beginnen; heute verjährt die Tat zehn Jahre nach der Begehung. Dieser
Vorschlag, der dem Umstand Rechnung trägt, dass Sexualdelikte an Kindern
oft erst Jahre nach deren Begehung bekannt werden, ist in der
Vernehmlassung auf praktisch einhellige Zustimmung gestossen. Die in der
Vernehmlassung teilweise kritisierte Beschränkung der neu
vorgeschlagenen Verjährungsregelung auf schwere Sexualdelikte, wie
insbesondere sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung oder
Menschenhandel, soll in der Vorlage ans Parlament beibehalten werden.
Weiter soll dem verschiedentlich geäusserten Wunsch nach einer
Übergangsbestimmung für das neue Verjährungsregime entsprochen werden.

Der Vorentwurf B, der neben bereits heute strafbaren Verhaltensweisen
wie z.B. Herstellung, Inverkehrbringung oder Zugänglichmachung neu auch
Beschaffung, Erwerb und Besitz harter Pornografie strafrechtlich
erfassen will, hat weitestgehende Zustimmung gefunden. Der Vorschlag
mehrerer Vernehmlasser, die verschiedenen Arten von harter Pornografie
(Kinder- und Gewaltpornografie, sexuelle Handlungen mit Tieren und
menschlichen Ausscheidungen) bezüglich dieser Ausweitung strafrechtlich
differenziert zu behandeln, soll bei der Erarbeitung der Botschaft
weiter verfolgt werden.

Der Neuregelung im Militärstrafgesetz wird mit den im Strafgesetzbuch
gemachten Vorbehalten zugestimmt.

Bern, 8. September 1999

Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz (Tel. 031 / 322 41 33).
Der umfassende Auswertungsbericht kann beim Bundesamt für Justiz
(Tel. 031 / 322 41 07; Fax: 031 /312 14 07) bezogen werden.