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Medizinalstudienreform - Entwurf für Gesetz über universitäre Medizinalausbildung geht in die Vernehmlassung

Bern, 25. Juni 99
Medienmitteilung

Medizinalstudienreform

Entwurf für Gesetz über universitäre Medizinalausbildung geht in die
Vernehmlassung

Zentrale Anliegen des Gesetzesentwurfes sind einerseits die Erhaltung und
Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung durch
optimale Ausbildung der universitären Medizinalberufe und andererseits die
Gewährleistung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit für
diese Medizinalpersonen.
Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, das
Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein neues Gesetz über die
universitäre Ausbildung der medizinischen Berufe zu eröffnen. Dieser
Gesetzesentwurf regelt die akademische Grundausbildung der Ärzte, Zahnärzte,
Veterinäre, Apotheker und neu auch der Chiropraktoren.
Der Gesetzesentwurf wird Teil des künftigen Medizinalberufegesetzes, welches
die universitäre Ausbildung, die daran anschliessende Weiterbildung und die
lebenslange Fortbildung der Medizinalberufe auf eine neue und einheitliche
Grundlage stellt. Damit soll das bisherige Freizügigkeitsgesetz für die
Medizinalberufe ersetzt werden, das noch aus dem Jahre 1877 stammt.
Der Gesetzesentwurf bringt grundsätzliche Neuerungen: anstatt die
traditionellen Prüfungsfächer aufzuzählen, definiert er die Ausbildungsziele
im Sinne von Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Verhaltensweisen,
welche die Absolventen der universitären Medizinalausbildung erreichen
müssen. Die Universitäten erhalten damit mehr Freiheit für die Gestaltung
der Ausbildungsprogramme, mit welchen sie ihren Studierenden die Erreichung
dieser Ausbildungsziele ermöglichen wollen. Gleichzeitig lassen sich die
Ausbildungsprogramme rascher und flexibler anpassen an die sich laufend
ändernden Anforderungen im Gesundheitsbereich.
Diese neue Freiheit erfordert allerdings eine zuverlässige Erfolgskontrolle
bei den Ausbildungszielen. Der Gesetzesentwurf schafft die Voraussetzungen
dafür, und zwar sowohl beim individuellen Studierenden als neu auch bei den
universitären Ausbildungsprogrammen. Die Lernfortschritte der Studierenden
werden künftig durch studienbegleitende und abschliessende Evaluationen
überprüft,  die Qualität der universitären Ausbildungsprogramme durch
Einführung eines periodischen Akkreditierungsverfahrens. Die
Unparteilichkeit, fachliche Kompetenz und internationale Anerkennung des
Akkreditierungsprozesses wird gewährleistet durch Schaffung einer
unabhängigen Akkreditierungsinstitution.
Der Gesetzesentwurf gibt auch den Studierenden mehr Flexibilität. Neu werden
neben dem für alle obligatorischen Kernstudium mindestens 20% der Zeit für
selbstgewählte Studienthemata (mit Wahl-Pflicht-Charakter) zur Verfügung
stehen. Schliesslich wird neu ein System von Studienkreditpunkten
eingeführt. Es dient zum Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen
Ausbildungsmodule und erleichtert zudem die Mobilität der Studierenden
innerhalb der Schweiz und im Austausch mit dem Ausland.
Die Vernehmlassung, zu welcher die Kantone, die politischen Parteien und die
interessierten Kreise eingeladen sind, dauert bis 15. September 1999.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Ueli Grüninger, Leiter Sektion Gesundheitsstrategien, Bundesamt
für Gesundheit, Tel. 031 323 87 12/66, Fax 031 323 88 05