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Aussprache im Bundesrat über Baubeginn der zweiten Phase der NEAT

MEDIENMITTEILUNG

Aussprache im Bundesrat über Baubeginn der zweiten Phase
der NEAT

Gemäss dem Grundsatzentscheid des Parlamentes wird die NEAT in zwei Bauphasen
realisiert: In erster Priorität werden der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel
fertiggestellt. Der Bundesrat hat nun die Frage diskutiert, ob NEAT-Projekte aus 
der
zweiten Bauphase vorzeitig realisiert und damit Kosten gespart werden könnten. Für 
den
Zimmerberg-Tunnel liegt der Vorschlag für eine alternative Finanzierung im Entwurf 
vor.
Die Suche nach einer Lösung unter Beizug von privatem Kapital und der Kantone wird
intensiviert. Sollte eine für den Bund interessante Finanzierung zustande kommen,
würde das UVEK dem Bundesrat im Spätsommer den vorgezogenen Baubeginn des
Zimmerberg-Tunnels zum Entscheid vorlegen. Die vorzeitige Realisierung wäre
insbesondere auch für die Umwelt mit Vorteilen verbunden. Ein Entscheid über ein
Vorziehen des Ceneri-Tunnels kann heute aus planerischen und finanziellen Gründen
noch nicht getroffen werden. Einzelne betrieblich notwendige Ausbauten auf der Strecke
St. Gallen- Arth-Goldau können hingegen in den nächsten Jahren in Angriff genommen
werden.

Die von eidg. Räten am 20. März 1998 gutgeheissene Änderung des Alpentransit-Beschlusses
sieht  vor, zuerst den Lötschberg- und den Gotthardbasistunnel zu realisieren (erste 
Bauphase).
Gemäss der heutigen Planung können die beiden Tunnels 2007 bzw. 2012 in Betrieb
genommen werden.

Der Zimmerberg-, der Hirzel- der Ceneri-Tunnel sowie Ausbauten auf der Strecke St.Gallen 
-
Arth-Goldau gehören zur zweiten Bauphase. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
entscheidet der Bundesrat über den Baubeginn der zweiten Phase.

Von verschiedenen Seiten (u.a. Kantone, Umweltverbände) wurde nun die Frage aufgeworfen,
ob einzelne NEAT-Projekte der zweiten Bauphase nicht vorzeitig realisiert werden 
könnten.

Die Finanzierung sämtlicher NEAT-Projekte erfolgt über einen Fonds mit eigener Rechnung.
Gemäss Fondsreglement ist das Vorziehen einzelner Bauprojekte grundsätzlich möglich, 
wenn
die Bevorschussungslimite des Fonds nicht überschritten wird. Als Alternative besteht 
die
Möglichkeit einer Finanzierung oder Vorfinanzierung durch Dritte (z.B. die Kantone).

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass über den Fonds keine grösseren Projekte 
der
zweiten Phase vorzeitig realisiert werden können.

Für den Zimmerberg-Tunnel liegt ein alternatives Projekt vor, welches vorsieht, 
diesen Tunnel
verzugslos im Anschluss an den BAHN 2000-Tunnel (zweite Doppelspur Zürich - Thalwil) 
zu
bauen. Durch die Nutzung von Synergien und den umgekehrten Vortrieb von Norden
(Nidelbad/Thalwil ZH) nach Süden (Litti/Baar ZG) ergeben sich gegenüber dem bisherigen
Projekt erhebliche Vorteile. Vor diesem Hintergrund wird das UVEK, das
Plangenehmigungsverfahren für den Zimmerberg-Tunnel umgehend einleiten und die Suche
nach einer Lösung der offenen Finanzierungsfrage intensivieren. Der Bundesrat hat 
von diesem
Vorgehen Kenntnis genommen. Sollte eine auch für den Bund interessante (Vor-)Finanzierung
zustande kommen, wird das UVEK dem Bundesrat im Spätsommer den vorgezogenen
Baubeginn des Zimmerberg-Tunnels zum Entscheid vorlegen

Unabhängig davon soll der unterirdische Anschluss in Nidelbad zusammen mit dem BAHN
2000-Tunnel (zweite Doppelspur Zürich - Thalwil) in den Jahren 2000 und 2001 als
Vorinvestition für die NEAT gebaut werden. Eine spätere Realisierung wäre mit beträchtlichen
Mehrkosten und betrieblichen Einschränkungen verbunden.

Über ein allfälliges Vorziehen des Ceneri-Tunnels wird erst beschlossen, wenn die 
noch offenen
Fragen betreffend des Tunnelsystems und einer Finanzierung durch Dritte geklärt 
worden sind.

Die Vorprojektgenehmigung für die Verbindung zwischen der linken Zürichsee- und 
der
Gotthardlinie (Hirzel) wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. März 1999 zurückgestellt.
Es ist dem UVEK hierzu ein optimiertes Vorprojekt einzureichen.

Der Bundesrat stimmt dem vorgezogenen und gestaffelten Baubeginn von einzelnen betrieblich
dringend notwendigen Objekten (Kosten: ca. 50 Mio. Fr.) auf der bestehenden Strecke 
St.
Gallen - Arth-Goldau zu. Dies betrifft ca. acht von insgesamt dreizehn Bauobjekten, 
die sich
u.a. in Degersheim, in Pfäffikon SZ sowie auf der Teilstrecke Lichtensteig - Uznach 
befinden.

Die Entscheide des Bundesrates haben einen geringen Einfluss auf den neuen NEAT-
Gesamtkredit. In den Objektkrediten Anschluss Ostschweiz und Ausbauten St. Gallen 
- Arth-
Goldau werden geringfügige Verschiebungen vorgenommen. Die Gesamtbeträge von 9,7
respektive 2,9 Milliarden Franken der ersten und der zweiten Phase bleiben unverändert.

Bern, 23. Juni 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031 322 36 43