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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verstärkung und Neuausrichtung der Finanzaufsicht

PRESSEMITTEILUNG

Verstärkung und Neuausrichtung der Finanzaufsicht

Das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes wird stärker und
unabhängiger. Der Bundesrat will das vom Parlament in der
Frühjahrssession verabschiedete revidierte Gesetz über die Eidg.
Finanzkontrolle (EFK) nach Ablauf der Referendumsfrist auf den 1.
September 1999 in Kraft setzen. Die EFK hat die notwendigen
organisatorischen Vorkehren für deren neue Ausrichtung bereits in
Angriff genommen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den 49-jährigen Armin
Vuillemin auf den 1. August 1999 zum stellvertretenden Direktor gewählt.
Er wird Nachfolger von François Faessler, der in den Ruhestand getreten
ist.
Mit dem neuen Gesetz wird die EFK, das oberste Finanzaufsichtsorgan des
Bundes, wesentlich gestärkt und unabhängiger. Die EFK ist nur der
Verfassung und dem Gesetz verpflichtet. Sie unterstützt Parlament und
Bundesrat, kann indessen Aufträge ablehnen, wenn diese die Realisierung
ihres Prüfprogrammes gefährden. Der Direktor beziehungsweise die
Direktorin, zur Zeit Kurt Grüter, wird vom Bundesrat für eine Amtsdauer
von jeweils sechs Jahren gewählt und muss vom Parlament bestätigt
werden. Die EFK erhält zudem für die Durchführung ihrer Programme
weitgehende Kompetenzen im Bereich des Personals und der finanziellen
Ressourcen. Weitere Neuerungen sind die Ausdehnung des
Aufsichtsbereiches auf Unternehmen, an denen der Bund eine
Mehrheitsbeteiligung hält, die Kompetenz, einzelne Prüfberichte
veröffentlichen zu können, eine effiziente Berichterstattung und
wirkungsvollere neue Verfahren bei Beanstandungen. Mit der
Inkraftsetzung auf den 1. September 1999 erhält die EFK ihre grössere
Autonomie bereits mit dem Budget für das Jahr 2000.

Neue Organisationsstrukturen der Eidg. Finanzkontrolle

Die revidierten gesetzlichen Grundlagen, neue Aufgaben und Anforderungen
an die Finanzaufsicht sowie geänderte Führungsmethoden in der
Bundesverwaltung haben den Direktor der EFK veranlasst, Strukturen und
Prozesse der EFK grundlegend zu überprüfen. Die Aufgabenerfüllung auf
hohem Qualitätsniveau, die Unter-stützung von Parlament und Bundesrat
und eine vermehrte Flexibilität der EFK sollen sichergestellt werden.
Die EFK will ihre Kompetenzen im Kernbereich verstärken und vermehrt
Wirtschaftlichkeits-prü-fun-gen durchführen. Die Aufbauorganisation soll
im Sinne einer Matrix konsequent nach Aufgaben- und Prüffachbereichen
ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollen die Steuerungsinstrumente
gestärkt werden. Die neue Organisation wird im nächsten Jahr in Kraft
treten.
             ./.
Armin Vuillemin neuer stellvertretender Direktor

Der bisherige stellvertretende Direktor, François Faessler, tritt auf
Ende Juli unter Verdankung der geleisteten Dienste in den Ruhestand.
Nach geltendem Recht fällt die Wahl des Nachfolgers noch in die
Kompetenz des Bundesrates. Auf Antrag der EFK hat der Bundesrat Armin
Vuillemin als stellvertretenden Direktor gewählt. Er studierte an der
Universität St. Gallen Wirtschaftswissenschaften und ist eidgenössisch
diplomierter Wirt-schaftsprüfer. Vuillemin bringt somit nicht nur das
erforderliche Fachwissen im Revisionswesen mit, sondern verfügt dank
seiner langjährigen Tätigkeit bei der EFK auch über ausgezeichnete
Kenntnisse der Strukturen der Bundesverwaltung und der
Verwaltungsabläufe.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Kurt Grüter, Direktor Eidg. Finanzkontrolle, Tel 031 323 10 80

 Hans-Rudolf Wagner, Tel 031 323 10 80

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

23.6.1999