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Bundesrat Kaspar Villiger zum Währungsartikel, Pressekonferenz 18.6.1999

Es gilt das gesprochene Wort   Sperrfrist: 18. Juni 1999, 14.30 h

Bundesrat Kaspar Villiger
zum Währungsartikel
Pressekonferenz vom 18. Juni 1999

Kein Signal gegen
stabilitätsorientierte Geldpolitik

1. Für mich ist das knappe Nein des Nationalrates zum neuen
Währungsartikel kein Signal gegen eine stabilitätsorientierte
Geldpolitik. Der Ständerat stimmte der Vorlage grossmehrheitlich zu.
Rund die Hälfte des Nationalrates unterstützte sie ebenfalls.
Ein beachtlicher Teil der ablehnenden Stimmen stammt von
Parlamentarierinnen und Parlamentariern, welche eine
stabilitätsorientierte Geldpolitik der Nationalbank nachdrücklich
unterstützen. Deshalb kann das Scheitern des Währungsartikels nicht als
Signal an die Nationalbank gewertet werden, einen andern geldpolitischen
Kurs einzuleiten.

2. Unbestritten ist auch die Möglichkeit, die sogenannten überschüssigen
Goldreserven der Nationalbank für andere Zwecke zu nutzen. Umstritten
ist allerdings nach wie vor der Verwendungszweck. Das Scheitern des
Währungsartikels kann auch nicht als Signal gegen die Stiftung für eine
solidarische Schweiz gewertet werden, denn ein grosser Teil der
Nein-Stimmen stammt aus dem Lager der Stiftungsbefürworterinnen und
-befürworter.

3. Auch ohne den neuen Währungsartikel wird mit der nachgeführten
Bundesverfassung die Goldbindung des Frankens gelöst. Damit besteht die
verfassungsmässige Grundlage für die Bewirtschaftung der überschüssigen
Goldreserven durch die Schweizerische Nationalbank. Die Notenbank erhält
die Kompetenz für allfällige Goldverkäufe aber erst, wenn das im
Parlament hängige Währungs- und Zahlungsmittelgesetz in Kraft tritt.
Allerdings sagt dieses Gesetz nichts über die Verwendung der
Überschussreserven der SNB aus.

4. Der Bundesrat steht nach wie vor hinter der Stiftung für eine
solidarische Schweiz. Er wird allerdings über das weitere Vorgehen im
Lichte der neuen Situation erst nach einer sorgfältigen Lagebeurteilung
entscheiden. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat zur
gegebenen Zeit die Grundlagen für eine solche Lagebeurteilung und
allfällige Anträge für das weitere Vorgehen unterbreiten.
Selbstverständlich werden auch Gespräche mit der Schweizerischen
Nationalbank geführt.