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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Revision der Lebensmittelverordnung (LMV)

Eidgenössisches Departement
des Innern

Medienmitteilung
Bern, 14. Juni 1999

Deklarationslimite für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Der Bundesrat hat der Einführung einer Deklarationslimite für gentechnisch
veränderte Lebensmittel zugestimmt. Künftig müssen Lebensmittel deklariert
werden, wenn eine Zutat mehr als 1 Prozent gentechnisch veränderte
Organismen enthält. Damit soll verhindert werden, dass herkömmliche oder
biologische Produkte wegen Spuren von gentechnisch verändertem Material
deklariert werden müssen. Die neuen Bestimmungen in der
Lebensmittelverordnung treten bereits am 1. Juli 1999 in Kraft.
Die heutigen Analyseverfahren sind derart empfindlich, dass bereits
geringste Spuren von gentechnisch verändertem Material nachgewiesen werden.
Ohne Limite müssten auch diese technisch bedingten Anteile, die nicht oder
nur mit sehr grossem Aufwand vermieden werden können, deklariert werden. Mit
der Deklarationslimite wird gewährleistet, dass herkömmlich hergestellte und
biologische Produkte nicht wegen unbeabsichtigter Vermischungen deklariert
werden müssen.
Am Prinzip der umfassenden Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte
Lebensmittel wird auch nach der Änderung der Lebensmittelverordnung
festgehalten. Die Terminologie wird an diejenige der EU angepasst: Der
Begriff „GVO-Erzeugnis“ wird für die Kennzeichnung nicht mehr verwendet.
Durch die neuen Hinweise „aus gentechnisch verändertem X hergestellt“ oder
„aus genetisch verändertem X hergestellt“ werden Konsumentinnen und
Konsumenten verständlich und transparent informiert. Die Kennzeichnung
erfolgt im Verzeichnis der Zutaten. Die neue Regelung enthält auch
Anforderungen an die sogenannte „Negativdeklaration“: Ein Lebensmittel darf
mit dem Hinweis „ohne Gentechnik hergestellt“ angeschrieben werden, wenn mit
einer lückenlosen Dokumentation bewiesen werden kann, dass das betreffende
Produkt keine gentechnisch veränderten Organismen enthält und bei der
Produktion keine solchen verwendet wurden.
Im Rahmen von Vernehmlassungen haben betroffene Kreise wiederholt auf die
Dringlichkeit einer Revision hingewiesen, so dass der Bundesrat eine rasche
Einführung der Deklarationslimite beschlossen hat. Die EU hat in Sachen
Deklarationslimiten noch keine Regelung getroffen. Sollte die EU eine
abweichende Regelung beschliessen, so müsste eine Anpassung diskutiert
werden. Das Bundesamt für Gesundheit führt ab Sommer 1999 ein
Begleitforschungsprogramm durch, um mehr Aufschluss über die Höhe der
technisch bedingten Vermischungen zu erhalten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Pressedienst
Auskunft:
Dr. Urs Klemm, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Sabine Kraut, Information, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05