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Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003

Pressemitteilung 12. Mai 1999

Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in
den Jahren 2000-2003

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte eine Botschaft über die
Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren
2000-2003 verabschiedet. Nach Auffassung des Bundesrates bedarf es einer
Aufstockung der Mittel der Stiftung auf insgesamt 128 Millionen Franken,
damit Pro Helvetia ihrem vielfältigen kulturellen Auftrag nachkommen kann.
Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die
Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen
Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das kulturelle Schaffen, den
kulturellen Austausch und die Verständigung im Inland zu fördern sowie die
kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Pro Helvetia kommt ihrer
Aufgabe einerseits durch Unterstützung von Projekten Dritter nach.
Anderseits ergreift sie selber Initiativen, vor allem im Ausland. Die
Stiftung vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im
In- und Ausland einen wichtigen und weitherum geschätzten Beitrag. Die
Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Stiftung Pro Helvetia werden
ausschliesslich durch den Bund finanziert. Der Bund gewährt der Stiftung zur
Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben jährliche Beiträge, die alle vier Jahre
mit einfachem Bundesbeschluss festgelegt werden.
Pro Helvetia hat seit 1992 nur noch stagnierende Bundesbeiträge erhalten.
Gleichzeitig musste die Stiftung neue Aufgaben übernehmen, wie die
Verwaltung der Kulturgelder aus dem Ostkredit des Bundes, die Antenne in
Genf und das Centro Culturale Svizzero in Mailand. Zudem haben die auf allen
Förderebenen erfolgten Kürzungen der Kulturgelder den Druck auf die Stiftung
erhöht: Wurden 1991 noch rund 2'000 Beitragsgesuche an Pro Helvetia
gerichtet, so waren es 1997 bereits 3'166. Als Folge musste die Stiftung
verschiedene qualifizierte Beitragsgesuche ablehnen und auf wichtige eigene
Initiativen verzichten. Ein Fortbestehen oder gar eine Akzentuierung der
unerfreulichen Situation hätte negative Folgen für das Kulturleben in der
Schweiz. Die Grundmittel der Stiftung sollen deshalb nach Auffassung des
Bundesrates für die Beitragsperiode 2000-2003 auf 120 Millionen Franken
aufgestockt werden.
Zusätzlich soll die Stiftung in zwei besonders wichtigen Aufgabenbereichen
spezifische Mittel für eine akzentuierte Förderung erhalten: Die Stärkung
der nationalen Identität und des inneren Zusammenhaltes ist angesichts der
Herausforderungen unserer Zeit von grösster Bedeutung für die Schweiz. Pro
Helvetia, welche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages seit jeher einen
Beitrag zur Verständigung und zum Austausch zwischen den Regionen unseres
Landes geleistet hat, sollen dafür in der kommenden Beitragsperiode
besondere Mittel von insgesamt 2.5 Millionen Franken zufliessen. Die Kultur
spielt anerkanntermassen eine wichtige Rolle bei der Pflege des Ansehens der
Schweiz und dem Austausch mit dem Ausland. Gerade in diesem Bereich verfügt
Pro Helvetia über reichhaltige Erfahrung. Der Bundesrat will der Stiftung in
den Jahren 2000-2003 spezifische Mittel von insgesamt 5.5 Millionen Franken
zur Verstärkung ihrer Auslandstätigkeiten zusprechen.

Nach dem Antrag des Bundesrates soll Pro Helvetia insgesamt 128 Millionen
Franken erhalten. Dies sind rund 13.5 Millionen Franken oder 11 Prozent
mehr, als die Stiftung - unter Berücksichtigung der Budgetkürzungen und
Kreditsperren - in der Beitragsperiode 1996-1999 tatsächlich erhalten hat.
Die weitreichenden gesetzlichen Aufgaben, welche Pro Helvetia zu erfüllen
hat, rechtfertigten an sich eine grössere Aufstockung der Stiftungsmittel.
Darauf muss jedoch angesichts der Situation der Bundesfinanzen verzichtet
werden. Pro Helvetia wird somit trotz der erhöhten Beiträge gewichtige
Anteile ihres Programms nicht im gewünschten Rahmen durchführen können. Im
Rahmen ihrer Autonomie wird sie selber zu entscheiden haben, welche ihrer
geplanten Massnahmen sie durchführen oder allenfalls weglassen bzw. mit
weniger Mitteln oder mit Hilfe von Fremdmitteln realisieren will.
Die Eidgenössischen Räte werden in der kommenden Herbst- bzw. Wintersession
über den Antrag des Bundesrates entscheiden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Stefan Schwarz, Direktionsadjunkt, Bundesamt für Kultur,
Tel.: 031 322 78 36; e-mail: stefan.schwarz@bak.admin.ch