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Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar

Pressemitteilung

Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar

Bundesrat will Beitritt der Schweiz zur OECD-Konvention

Der Bundesrat schlägt eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts vor.
Neu wird namentlich die Bestechung von ausländischen Beamten unter
Strafe gestellt. Im gleichen Zuge beantragt der Bundesrat den Beitritt
der Schweiz zur OECD-Konvention gegen die Korruption ausländischer
Amtsträger. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am Montag
verabschiedet.

Die neue Strafnorm gegen die aktive Bestechung fremder Amtsträger bildet
das Kernstück der verstärkten Bekämpfung länderübergreifender
Korruption. Die Einführung einer solchen Norm ist Hauptvoraussetzung für
den Beitritt zur OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung
ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.

Lücken im Strafrecht schliessen

Die Vorlage will bei dieser Gelegenheit weitere Lücken des geltenden
Strafrechts schliessen. So werden die aktive und die passive Bestechung
verschärft und durchgehend als mit Zuchthaus bedrohte Verbrechen
ausgestaltet. Auf diese Weise wird auch die Verjährungsfrist für diese
Delikte verlängert. Schärfer angepackt wird zudem die Bestechung im
Zusammenhang mit Amtshandlungen: Wer nach einer Amtshandlung Vorteile
verspricht bzw. annimmt, soll ebenso strafbar sein wie der Beamte, der
sein Ermessen aufgrund eines ihm gewährten Vorteils in einer bestimmten
Richtung ausübt.

Die Zuwendung von Vorteilen an einen Amtsträger im Hinblick auf seine
Amtsführung als Solche soll unter den neuen Auffangtatbestand der
Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme fallen. Damit wird dem so
genannten "Anfüttern" entgegengetreten. Die "Auffütterungs"-Praxis dient
dem Aufbau weit verzweigter, dauerhafter Bestechungsnetze.

Eine Opportunitätsklausel (Ausnahme vom Verfolgungszwang) wird im
Übrigen sicherstellen, dass bei jenen Ausnahmefällen, die zwar unter die
Bestechungstatbestände fallen, jedoch nicht strafwürdig erscheinen, auf
eine Bestrafung verzichtet werden kann.

Korruption - ein brennendes Thema

Korruption hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz wie auf
internationaler Ebene zu einem brennenden Thema entwickelt. Grössere
Bestechungsfälle in unserem Lande haben die Grenzen des geltenden
Korruptionsstrafrechts deutlich gemacht. Von besonderer Bedeutung ist
heute die Bekämpfung der internationalen Korruption. Vor allem diesem
Ziel dient die OECD-Konvention, die am 15. Februar 1999 in Kraft
getreten ist. Mehr als ein Drittel der 34 Unterzeichner-Staaten hatten
sie zu diesem Zeitpunkt bereits ratifiziert. Mit dem Beitritt nimmt auch
die Schweiz ihre Verantwortung bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Bestechung wahr.

19. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Vizedirektor, Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Hauptabteilung
Strafrecht, Beschwerden und Grundstückerwerb, Tel.: 031 322 41 33