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Expertenkommission für Revision des Vormundschaftsrechts eingesetzt

Pressemitteilung

Expertenkommission für Revision des Vormundschaftsrechts eingesetzt

Das Vormundschaftschaftsrecht soll revidiert werden. Bundesrat Arnold
Koller hat deshalb eine interdisziplinäre Expertenkommission mit
Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft und Praxis eingesetzt.
Die Kommission hat den Auftrag, die Fragen zu prüfen, die für eine
Revision des Vormundschaftsrechts aus gesetzgeberischer Sicht wichtig
sind. Bis Ende 2000 soll die Kommission einen vernehmlassungsreifen
Vorentwurf vorlegen.

Die Expertenkommission, die unter der Leitung von Dr. iur. Ruth Reusser,
stv. Direktorin des Bundesamtes für Justiz steht, kann sich zur
Erfüllung ihres Auftrags auf umfangreiche Vorarbeiten abstützen. Im
September 1995 fand in Fribourg eine öffentliche Tagung statt, an
welcher erste Revisionsvorschläge einer dreiköpfigen Expertengruppe des
Bundes diskutiert wurden. Gestützt darauf wurde von den gleichen
Experten ein erster Vorentwurf zuhanden der nun eingesetzten
Expertenkommission erarbeitet. Dessen Ziel ist es, das
Selbstbestimmungsrecht von schwachen, hilfsbedürftigen Personen zu
wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche
Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu
vermeiden. Die neuen gesetzlichen Massnahmen sollen entsprechend dem
Grundsatz der Verhältnismässigkeit auf die individuellen Bedürfnisse und
Möglichkeiten der betroffenen Personen zugeschnitten werden.

Zusammensetzung der Expertenkommission:

· Dr. iur. Ruth Reusser, stv. Direktorin des Bundesamtes für Justiz
(Leitung)
· Dr. med. Brigitte Ambühl, ehem. Chefärztin für Gerontopsychiatrie,
Bundesamt für Gesundheit, Bern
· Christa Bally, Juristische Sekretärin, Vormundschaftsverwaltung der
Stadt Bern
· Noëlle Chatagny, Tutrice générale, Fribourg
· Dr. med. Mario Etzensberger, Chefarzt, Psychiatrische Dienste des
Kantons Aargau, Windisch
· Prof. Dr. iur. Thomas Geiser, Universität St. Gallen, Präsident des
Arbeitsausschusses der Konferenz kantonaler Vormundschaftsbehörden
· Christoph Häfeli, Rektor HFS Luzern
· Dr. iur. Helmut Henkel, I. Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde der
Stadt Zürich
· Din Janett, Amtsvormund, Samedan
· Geneviève Joly, Juge cantonale, Neuchâtel
· Reto Medici, Präsident der Vereinigung schweizerischer Amtsvormünder,
Bellinzona
· Christian Minger, Service juridique du Canton du Jura, Delémont
· Annette Pfaehler, Tutrice générale, Genève
· Niklaus Rütsche, Leiter Vormundschaftsamt, St. Gallen
· Prof. Dr. iur. Bernhard Schnyder, Universität Fribourg
· Prof. Dr. iur. Martin Stettler, Universität Genf
· Rita Ritter-Rauch als Vertreterin der "ALZ - Schweizerische
Alzheimervereinigung", Yverdon
· Christa Schönbächler als Vertreterin von "insieme", Schweizerische
Vereinigung der Elternvereine für geistig Behinderte
· Jürg Gassmann als Vertreter von "Pro Mente Sana", Zürich
· Susanna Schibler als Vertreterin von "Pro Senectute", Zürich

13. April 1999

EIDGENÖSSISCHES	JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Thomas Sutter-Somm, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 76