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Experten sollen Bankensanierung, Bankenliquidation und Einlegerschutz überprüfen

PRESSEMITTEILUNG

Experten sollen Bankensanierung, Bankenliquidation und Einlegerschutz
überprüfen

Das geltende Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken
entspricht nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Bundesrat Kaspar
Villiger hat daher eine Kommission mit Experten aus Verwaltung,
Wissenschaft und Praxis zusammengesetzt, welche die Regelungen einer
Prüfung unterziehen und bis zum Spätherbst des nächsten Jahres einen
Gesetzesentwurf samt Bericht vorlegen soll. Gleichzeitig überprüft die
Kommission die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Einleger.
Das Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken ist heute im
Bankengesetz, im SchKG und in diversen Verordnungen geregelt. Die Praxis
hat gezeigt, dass es vereinfacht, effizienter gestaltet und besser auf
die von der Eidgenössischen Bankenkommission wahrgenommene
Bankenaufsicht abgestimmt werden muss. Das Verfahren und das gesetzliche
Konkursprivileg für Bankeinleger stehen in enger Beziehung zum
Einlegerschutz, der heute durch eine Kombination aus dem Konkursprivileg
und der Vereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 1. Juli
1993 über den Einlegerschutz bei zwangsvollstreckungsrechtlicher
Liquidation einer Bank (der ehemaligen Konvention XVIII) gewährleistet
wird. Der Einlegerschutz soll deshalb ebenfalls überprüft werden. Wegen
des engen Zusammenhangs zwischen Bankenliquidationsverfahren und
Einlegerschutz wird die Überprüfung beider Materien zusammengelegt und
derselben Kommission übertragen.
Expertenkommission Bankensanierung, Bankenliquidation und Einlegerschutz

Dr. Barbara Schaerer, Vizedirektorin, Eidg. Finanzverwaltung,
(Präsidentin)
Bernhard Binzegger, dipl. Wirtschaftsprüfer
Dr. Urs W. Birchler, Direktor, SNB
Prof. Dr. Niklaus Blattner, Vorsitzender der Geschäftsleitung, SBVg
Fürsprecher Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz
Prof. Dr. Karl Spühler, Universität Zürich
Dr. Mathias Widmer, ATAG Ernst & Young AG
PD Dr. Christoph Winzeler, Mitglied der Direktion, SBVg
Dr. Urs Zulauf, Vizedirektor, EBK
Sekretariat: Eidg. Finanzverwaltung / EBK

Auskunft: Fürsprecher Bruno Dorner, Rechtsdienst Eidg. Finanzverwaltung,
Tel: 031/322 61 90

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

30.3.1999

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