BUWAL für Zurückhaltung bei Bewilligung von Beschneiungsanlagen
BUWAL für Zurückhaltung bei der Bewilligung von Beschneiungsanlagen
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) setzt sich für
einen zurückhaltenden Einsatz von Beschneiungsanlagen ein. Der
Schweizerische Verband der Seilbahnunternehmungen (SVS) will die
Bewilligungspraxis für Beschneiungsanlagen harmonisieren und
liberalisieren. Er hat den Medien heute seine Empfehlungen vorgestellt. Das
BUWAL begrüsst die Harmonisierung, die Liberalisierung geht ihm aber zu
weit.
Das BUWAL unterstützt die vom Verband der Seilbahnunternehmungen angestrebte
Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis für Beschneiungsanlagen in den Kantonen.
Ein
begrenzter Einsatz von Schneekanonen lässt sich angesichts der wirtschaftlichen
Bedeutung des
Wintertourismus in der Schweiz rechtfertigen.
BUWAL und Seilbahnunternehmungen sind sich einig, dass es eine übergeordnete Richtplanung
für
solche Anlagen braucht. Bei den Kriterien für die Bewilligung einzelner Anlagen
gehen die
Meinungen auseinander.
Die vom Verband der Seilbahnunternehmungen vorgeschlagene Liberalisierung geht dem
BUWAL
zu weit. Der Verband will Bewilligungen auf lokaler Stufe für den Bau einzelner
Anlagen. Das
BUWAL befürchtet, dass in solchen lokalen Einzelverfahren der wirtschaftliche Druck
zu gross
wird und die grossen Linien der Schutzplanung und die guten Grundsätze der
Seilbahnunternehmungen vergessen werden.
Das BUWAL findet es wichtig, dass Beschneiungsanlagen im Rahmen der kantonalen
Richtplanung koordiniert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kantone
naturnahe
Ausgleichsräume in ihren Richtplänen festhalten. So soll in den Tourismusgebieten
ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen touristisch intensiv genutzten Räumen und Freihalteräumen
geschaffen werden.
In folgenden Fällen ist das BUWAL gegen die künstliche Beschneiung:
- Wenn ganze Skigebiete mit Schneekanonen präpariert werden;
- Wenn Skigebiete nur dank massivem Einsatz von Schneekanonen erweitert werden können;
- Wenn neue Anlagen geplant werden, die nur mit Kunstschnee betrieben werden können.
Die Beschneiung bestehender Skigebiete muss ökologisch und auch wirtschaftlich vertretbar
sein.
Empfindliche und schutzwürdige Flächen dürfen nicht beschneit werden.
Schneekanonen sind aus Umweltsicht nur ein Teilproblem der touristischen Nutzung
der Alpen.
Konzessionen für neue touristische Transportanlagen sollten generell nur mit grosser
Zurückhaltung
erteilt werden.
Das BUWAL hat 1991 in der Wegleitung „Landschaftseingriffe für den Skisport“ Grundsätze
zur
Berücksichtigung der Umweltanliegen bei der technischen Beschneiung aufgestellt.
Das BUWAL setzt sich dafür ein, dass - trotz internationaler Konkurrenz und regionalpolitischem
Druck - der Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt bei der Abwägung der Interessen
genügend
Gewicht bekommt.
Bern, 8. April 1999
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
- Rita Wyder, Abt. Landschaft, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031
322 80 55
- Gilbert Thélin, Abt. Landschaft, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel.
031/322 80 97.
Publikationen
- Beschneiungsanlagen. Neue Ausrichtung der Bundespolitik, Bundesamt für Industrie
Gewerbe und
Arbeit, Bundesamt für Raumplanung, 1991.
- Landschaftseingriffe für den Skisport - Wegleitung zur Berücksichtigung des Natur-
und
Landschaftsschutzes, Eidg. Departement des Innern, Oktober 1991
- Die technische Beschneiung in der Schweiz - Empfehlungen für eine harmonisierte
Entwicklung,
Bericht des SVS, April 1999.
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