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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Konzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS) ausgedehnt und erneuert


MEDIENMITTEILUNGKonzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS) ausgedehnt 
und erneuertDer Bundesrat hat die Konzession der Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt 
um die Strecke vom Anschlusspunkt SBB Basel St. Johann bis zum Rheinhafen St. Johann 
ausgedehnt. Die bis zum Jahr 2048 erneuerte Konzession entspricht den Bestimmungen 
der Bahnreform. Im Zuge der Bahnreform müssen die Basler Rheinhäfen allen interessierten 
Bahnunternehmen gegen Entgelt diskriminierungsfreien Zugang zu den Bahnanlagen im 
Hafen gewähren.Die nur noch bis zum Jahr 2002 gültige Konzession für die Hafenbahn 
des Kantons Basel-Stadt (HBS, normalspurige Güterbahn) musste erneuert werden. Der 
Kanton ersuchte das Bundesamt für Verkehr (BAV) um Erneuerung und Ausdehnung der 
Konzession um die bereits in Betrieb stehende, 1,7 Kilometer lange Strecke.Nach 
einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat die Konzession für 
die HBS um die erwähnte Strecke ausgedehnt und bis zum Jahr 2048 erneuert. Die Konzession 
entspricht den Bestimmungen der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Bahnreform. 
Sie verpflichtet die HBS die Infrastruktur während der Gültigkeit der Konzession 
selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. Die HBS muss demnach 
 ihre Anlagen allen interessierten, nach dem Eisenbahngesetz (EBG) zugelassenen 
Eisenbahnunternehmen öffnen und ihnen den diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren.Über 
die Basler Rheinhäfen werden rund 15 Prozent des schweizerischen Aussenhandels abgewickelt. 
Aus diesem Grund hat der Bund bereits letztes Jahr die auf den konzessionierten 
Bahnlinien der Rheinhäfen erbrachten Verkehrsleistungen als von nationaler Bedeutung 
eingestuft. Der Bund übernimmt damit die Abgeltung der ungedeckten Infrastrukturkosten 
alleine, ohne Mitfinanzierung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.Bern, 
17. Februar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunftsstelle: 
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031 322 36 43