Konzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS) ausgedehnt und erneuert
MEDIENMITTEILUNGKonzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS) ausgedehnt
und erneuertDer Bundesrat hat die Konzession der Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt
um die Strecke vom Anschlusspunkt SBB Basel St. Johann bis zum Rheinhafen St. Johann
ausgedehnt. Die bis zum Jahr 2048 erneuerte Konzession entspricht den Bestimmungen
der Bahnreform. Im Zuge der Bahnreform müssen die Basler Rheinhäfen allen interessierten
Bahnunternehmen gegen Entgelt diskriminierungsfreien Zugang zu den Bahnanlagen im
Hafen gewähren.Die nur noch bis zum Jahr 2002 gültige Konzession für die Hafenbahn
des Kantons Basel-Stadt (HBS, normalspurige Güterbahn) musste erneuert werden. Der
Kanton ersuchte das Bundesamt für Verkehr (BAV) um Erneuerung und Ausdehnung der
Konzession um die bereits in Betrieb stehende, 1,7 Kilometer lange Strecke.Nach
einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat die Konzession für
die HBS um die erwähnte Strecke ausgedehnt und bis zum Jahr 2048 erneuert. Die Konzession
entspricht den Bestimmungen der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Bahnreform.
Sie verpflichtet die HBS die Infrastruktur während der Gültigkeit der Konzession
selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. Die HBS muss demnach
ihre Anlagen allen interessierten, nach dem Eisenbahngesetz (EBG) zugelassenen
Eisenbahnunternehmen öffnen und ihnen den diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren.Über
die Basler Rheinhäfen werden rund 15 Prozent des schweizerischen Aussenhandels abgewickelt.
Aus diesem Grund hat der Bund bereits letztes Jahr die auf den konzessionierten
Bahnlinien der Rheinhäfen erbrachten Verkehrsleistungen als von nationaler Bedeutung
eingestuft. Der Bund übernimmt damit die Abgeltung der ungedeckten Infrastrukturkosten
alleine, ohne Mitfinanzierung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.Bern,
17. Februar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunftsstelle:
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031 322 36 43