Flankierende Massnahmen im Landverkehr: Die Bahn soll mehr Schwerverkehr
MEDIENMITTEILUNGFlankierende Massnahmen im Landverkehr: Die Bahn soll mehr Schwerverkehr
transportierenMit Blick auf die schrittweise Zulassung von 40-Tönnern schnürt das
UVEK in diesen Wochen ein Paket mit Massnahmen in den Bereichen Schiene und Strasse.
Die Umweltorganisationen und Bundesrat Moritz Leuenberger waren sich am Montag an
einer Aussprache in Bern über das Ziel einig: möglichst viel Lastwagenverkehr soll
möglichst effizient per Bahn abgewickelt werden. Dazu sind flankierende Massnahmen
beim bilateralen Landverkehrsabkommen nötig, die zunächst departementsintern aufgearbeitet
und im Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden.Die Vertreter der Umweltorganisationen
präsentierten im Bundeshaus Nord ein Verlagerungsgesetz mit Reduktionszielen für
den Schwerverkehr; es soll die im Alpenschutzartikel geforderte Verlagerung auf
die Schiene garantieren. Dazu sollen Anreize geschaffen und auch entsprechende finanzielle
Mittel bereitgestellt werden. Die Umweltorganisationen erklärten, das vom Bundesrat
in Aussicht gestellte Kostendach von jährlich 200 Millionen Franken müsse geöffnet
werden. Als Kernpunkt möchten die Umweltorganisationen die Begleitmassnahmen mit
dem Ratifizierungsbeschluss des bilateralen Abkommens verknüpfen. Bundesrat Leuenberger
orientierte über den Inhalt des bilateralen Landverkehrsabkommens und den Stand
der Arbeiten bei den flankierenden Massnahmen. Er nahm die Vorschläge mit Interesse
auf und erklärte sich bereit, sie in die Diskussion mit verwaltungsinternen und
-externen Stellen einfliessen zu lassen. Er unterschied dabei zwischen dem von den
Umweltorganisationen vorgeschlagenen Massnahmenkatalog einerseits und der Form
anderseits; namentlich müssten die Vor- und Nachteile eines allfälligen Gesetzes
sorgfältig geprüft werden. Auch die Bahnen seien gefordert und müssten ihr Angebot
im kombinierten Verkehr verbessern. Der Bundesrat will in der Uebergangszeit zwischen
2001 und 2005 jährlich 200 Millionen Franken einsetzen für Betriebsbeiträge an den
alpenquerenden kombinierten Verkehr.An der Aussprache mit Bundesrat Leuenberger
nahmen folgende Organisationen teil: Kontaktstelle Umwelt, Alpen-Initiative, Verkehrs-Club
der Schweiz (VCS), Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV), Schweizerischer
Gewerkschaftsbund (SGB), WWF, Greenpeace und Pro Bahn Schweiz. Seitens des UVEK
nahmen auch Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des BUWAL an der Sitzung
teil.Teil einer GesamtschauDie flankierenden Massnahmen beim Landverkehrsabkommen
umfassen Schiene und Strasse. Vor einer Woche hatten sich Vertreter von Bund und
Kantonen auf intensivere Kontrollen des Strassenschwerverkehrs geeinigt. Mit ein
Grund für die noch ungenügenden Möglichkeiten der Bahn im Konkurrenzkampf mit der
Strasse sind - nebst der bis zur Inbetriebnahme neuer Alpentunnels nicht mehr in
jeder Beziehung zeitgemässen Schieneninfrastruktur - die verzerrten Wettbewerbsbedingungen.
So werden beim Strassentransport gewisse Vorschriften wie Ruhe- oder Arbeitszeiten
nicht immer eingehalten. Auch Geschwindigkeits- und Gewichtslimiten sollten vermehrt
überprüft werden. Die konsequente Umsetzung der Vorschriften im Strassengüterverkehr
verbessert die Ausgangslage der Bahnen und bringt überdies mehr Sicherheit im Strassenverkehr.Der
Massnahmenkatalog wird - zusammen mit der Botschaft über das bilaterale Landverkehrsabkommen
- im Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden.Bern, 2. Februar 1999 Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunft: Ulrich
Sieber, Pressesprecher UVEK 031 322 55 48