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Flankierende Massnahmen im Landverkehr: Die Bahn soll mehr Schwerverkehr


MEDIENMITTEILUNGFlankierende Massnahmen im Landverkehr: Die Bahn soll mehr Schwerverkehr 
transportierenMit Blick auf die schrittweise Zulassung von 40-Tönnern schnürt das 
UVEK in diesen Wochen ein Paket mit Massnahmen in den Bereichen Schiene und Strasse. 
Die Umweltorganisationen und Bundesrat Moritz Leuenberger waren sich am Montag an 
einer Aussprache in Bern über das Ziel einig:  möglichst viel Lastwagenverkehr soll 
möglichst effizient per Bahn abgewickelt werden. Dazu sind flankierende Massnahmen 
beim bilateralen Landverkehrsabkommen nötig, die zunächst departementsintern aufgearbeitet 
und im Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden.Die Vertreter der Umweltorganisationen 
präsentierten im Bundeshaus Nord ein Verlagerungsgesetz mit Reduktionszielen für 
den Schwerverkehr; es soll die im Alpenschutzartikel geforderte Verlagerung auf 
die Schiene garantieren. Dazu sollen Anreize geschaffen und auch entsprechende finanzielle 
Mittel bereitgestellt werden. Die Umweltorganisationen erklärten, das vom Bundesrat 
in Aussicht gestellte Kostendach von jährlich 200 Millionen Franken müsse geöffnet 
werden. Als Kernpunkt möchten die Umweltorganisationen die Begleitmassnahmen mit 
dem Ratifizierungsbeschluss des bilateralen Abkommens verknüpfen.   Bundesrat Leuenberger 
orientierte über den Inhalt des bilateralen Landverkehrsabkommens und den Stand 
der Arbeiten bei den flankierenden Massnahmen. Er nahm die Vorschläge mit Interesse 
auf und erklärte sich bereit, sie in die Diskussion mit verwaltungsinternen und 
-externen Stellen einfliessen zu lassen. Er unterschied dabei zwischen dem von den 
Umweltorganisationen vorgeschlagenen Massnahmenkatalog  einerseits und der Form 
anderseits; namentlich müssten die Vor- und Nachteile eines allfälligen Gesetzes 
sorgfältig geprüft werden. Auch die Bahnen seien gefordert und müssten ihr Angebot 
im kombinierten Verkehr verbessern. Der Bundesrat will in der Uebergangszeit zwischen 
2001 und 2005 jährlich 200 Millionen Franken einsetzen für Betriebsbeiträge an den 
alpenquerenden kombinierten Verkehr.An der Aussprache mit Bundesrat Leuenberger 
nahmen folgende Organisationen teil: Kontaktstelle Umwelt, Alpen-Initiative, Verkehrs-Club 
der Schweiz (VCS), Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV), Schweizerischer 
Gewerkschaftsbund (SGB), WWF, Greenpeace und Pro Bahn Schweiz. Seitens des UVEK 
nahmen auch Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des BUWAL an der Sitzung 
teil.Teil einer GesamtschauDie flankierenden Massnahmen beim Landverkehrsabkommen 
umfassen Schiene und Strasse. Vor einer Woche hatten sich Vertreter von Bund und 
Kantonen auf intensivere Kontrollen des Strassenschwerverkehrs geeinigt. Mit ein 
Grund für die noch ungenügenden Möglichkeiten der Bahn im Konkurrenzkampf mit der 
Strasse sind - nebst der bis zur Inbetriebnahme neuer Alpentunnels nicht mehr in 
jeder Beziehung zeitgemässen Schieneninfrastruktur - die verzerrten Wettbewerbsbedingungen. 
So werden beim Strassentransport gewisse Vorschriften wie Ruhe- oder Arbeitszeiten 
nicht immer eingehalten. Auch Geschwindigkeits- und Gewichtslimiten sollten vermehrt 
überprüft werden. Die konsequente Umsetzung der Vorschriften im Strassengüterverkehr 
verbessert die Ausgangslage der Bahnen und bringt überdies mehr Sicherheit im Strassenverkehr.Der 
Massnahmenkatalog wird - zusammen mit der Botschaft über das bilaterale Landverkehrsabkommen 
- im Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden.Bern, 2. Februar 1999	Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunft: Ulrich 
Sieber, Pressesprecher UVEK 031 322 55 48