Seilbahn Saas-Almagell: Betriebsbewilligung wird von Garantien abhängig gemacht
MEDIENMITTEILUNGSeilbahn Saas-Almagell: Betriebsbewilligung wird von Garantien abhängig
gemachtDas Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute entschieden, der Seilbahn Saas-Almagell
die Konzession nicht zu entziehen. Hingegen wird die Erteilung der Betriebsbewilligung
davon abhängig gemacht, dass die Bahn die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
vertraglich garantiert und die Kosten der dafür notwendigen Arbeiten finanziell
sicherstellt. Die der Bahn provisorisch und befristet erteilte Betriebsbewilligung
konnte nicht verlängert werden, da beim Bau wesentliche Konzessionsauflagen zum
Schutze der Umwelt massiv missachtet wurden. Sobald dem BAV die verlangten Verträge
und eine Bankgarantie in Höhe von Fr. 100‘000.-- vorliegen, kann die Betriebsbewilligung
voraussichtlich erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Betrieb der Bahn
eingestellt.Am 28. August 1997 erteilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation der Skilift AG Saas-Almagell eine Konzession für eine Sesselbahn
mit Zweier-Sesseln von Furgstalden nach Heidbodmen. Mit dieser Anlage wurde der
Skilift "Wysslöüb" ersetzt und das Skigebiet bergwärts erweitert. Die mit dem Ausbauprojekt
verbundenen Geländeeingriffe in Form von Rodungen im Umfang von 6030 m2 und Geländekorrekturen
für Skipisten im Ausmass von insgesamt 1‘945 m2 wurden als gerade noch vertretbar
beurteilt. Mit entsprechenden Auflagen wurde Skilift AG Saas-Almagell verpflichtet,
das Projekt möglichst landschaftsschonened zu realisieren. In der Folge wurde der
Bahn ebenfalls eine provisorische und bis zum 19. Dezember 1998 befristete Betriebsbewilligung
erteilt.Im Rahmen der ökologischen Projektkontrolle wurde am 9. Oktober 1998 festgestellt,
dass mit 12'555 m2 doppelt so viel Wald gerodet wurde, als es in der Konzessionsauflage
vorgesehen war. Zudem wurden Geländekorrekturen im Ausmass von 20'745 m2 vorgenommenen;
damit wurde der in der Konzession bewilligte Umfang um das zehnfache überschritten.
Bei dieser Sachlage sah sich das BAV gezwungen, die im September 1998 infolge eines
Waldbrandes sistierte Betriebsbewilligung nicht mehr zu verlängern, bzw. zu erneuern.Bevor
die Betriebsbewilliung wieder erteilt werden kann, muss der heute illegale Zustand
behoben werden. Im Wissen um die wirtschaftliche Bedeutung dieser Bahn für die Region
hat das BAV davon abgesehen, ihr die Konzession zu entziehen. Die Betriebsbewilligung
kann jedoch erst wieder erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass der rechtmässige
Zustand innert nützlicher Frist hergestellt wird. Im Interesse der Rechtssicherheit
und des Umweltschutzes sowie aus Gründen der Fairness anderen Bahnen gegenüber,
die sich an die Verfahren halten, war kein anderer Entscheid möglich. Da die Skilift
AG Saas-Almagell bis anhin keine Gewähr für die Einhaltung der Konzessionsauflagen
bot, wurde sie verpflichtet, für die Sanierung mit kompetenten Unternehmen Verträge
abzuschliessen und die Finanzierung der notwendigen Arbeiten sicherzustellen. Die
Betriebsbewilligung wird demnach erst erteilt, wenn dem BAV die entsprechenden Verträge
und eine Bankgarantie in Höhe von Fr . 100‘000.- vorgelegt werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt darf die Bahn ihren Betrieb nicht wieder aufnehmen.Bern, 23. Dezember
1998Bundesamt für VerkehrAuskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation,
Tel.: 031/322 36 43