Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen
EFTA-Ländern
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Die Zollfreikontingente, welche die Europäische Gemeinschaft und
die Schweiz 1995 für gewisse Produkte vereinbart haben, werden für
1999 verlängert. Bei der Einfuhr in die Schweiz sind davon vor allem
Limonaden, Tierfedern und Tabak-waren betroffen. Bei der Ausfuhr in die
EG geniessen Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel,
ohne landwirtschaftliche Rohstoffe, Zollfreiheit. Der heutige Beschluss
tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1999 in Kraft.
Diese Kontingente sind eine Folge des Beitritts Österreichs, Schwedens und Finn-lands zur Europäischen Union. Sie gewährleisten die Fortführung des Liberalisie-rungsgrades zwischen der Schweiz und ihren ehemaligen EFTA-Partnern.
Bern, 20. Januar 1999
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
EFD, Oberzolldirektion, Andreas Kehrli, Tel. 031 322 66 12 (Tabakwaren)
Bundesamt für Landwirtschaft, Urs Aeschlimann, Tel. 031/322 23
72;
Anton Keller, Tel. 031/322 23 52 (übrige Waren)