Neu Konzession für das Grenzkraftwerk Eglisau
MEDIENMITTEILUNG
Neue Konzession für das Grenzkraftwerk Eglisau
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) hat am 16. Dezember 1998 im Einvernehmen mit den Behörden des Landes
Baden-Württemberg die Konzession zum Betrieb des Grenzkraftwerks Eglisau
erneuert.
Die neue Konzession ist den Nordostschweizerischen Kraftwerken in Baden, welche
das
Kraftwerk Eglisau seit 1920 betreiben, zuhanden einer neu zu gründenden
Kraftwerksgesellschaft mit Sitz in Glattfelden (Zürich) erteilt worden. Die
Neukonzessionierung schliesst einen Ausbau des Kraftwerks ein, der durch eine
Modernisierung der Energieerzeugungsanlage erreicht werden kann. Das Erscheinungsbild
der kulturgeschichtlich bedeutsamen Kraftwerksanlage und die bisherigen Stauverhältnisse
erfahren dadurch keine Veränderung.
Die Modernisierungsmassnahmen, die sich auf den Ersatz der Turbinenlaufräder sowie
auf
die Sanierung und Ertüchtigung der übrigen maschinellen Einrichtung beschränken,
ermöglichen eine Steigerung der Jahresproduktion des Kraftwerks um gut 20 % auf
insgesamt 290 Millionen Kilowattstunden. Davon gehen weiterhin 61 % bzw. 31.8 %
an die
Kantone Zürich und Schaffhausen sowie 7.2 % an das Land Baden-Württemberg. Die Kosten
der Modernisierung werden auf rund 90 Millionen Franken veranschlagt.
Zum Ausgleich und zum Ersatz der kraftwerksbedingten Eingriffe in den als
Landschaftsschutzobjekt von nationaler Bedeutung inventarisierten Rheinabschnitt
(BLN-
Objekt Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein") muss die Konzessionärin 19 Einzelmassnahmen
zur
Verbesserung der Uferstrukturen im Umfang von 11 Millionen Franken verwirklichen
sowie
einen Beitrag von 3 Millionen Franken an die Revitalisierung der Thurauen leisten.
Überdies
hat sie den Durchzug durch die Staustufe und den Aufstieg in die Seitengewässer
für alle
vorkommenden Fischarten zu gewährleisten.
Gegen das Konzessionsgesuch haben 3 Anliegergemeinden sowie 6 Umwelt- und
Fischereiverbände Einsprache erhoben. Ihren Anliegen konnten bis auf die Forderung
nach
einer Absenkung der Staukote im wesentlichen entsprochen werden.
Bern, den 17. Dezember 1998
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskunft: Richard Chatelain, Chef Abteilung Wassernutzung, Bundesamt für
Wasserwirtschaft, Tel. 032/328 87 54; Fax 032/328 87 12
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