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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neues Bundespersonalgesetz

PRESSEMITTEILUNG

Neues Bundespersonalgesetz

Das über 70jährige Beamtengesetz soll im Jahr 2001 durch ein modernes
Bundespersonalgesetz abgelöst werden. Es nähert sich an das
Schweizerische Obligationenrecht (OR) an, wobei der Beamtenstatus durch
eine kündbare öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt wird. Der
Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf an das Parlament
verabschiedet. Der schlanke Erlass ermöglicht dem Bund, mit flexibleren
Anstellungsbedingungen eine zukunftsgerichtete und konkurrenzfähige
Personalpolitik zu betreiben. Das Bundespersonalgesetz (BPG) gilt sowohl
für die allgemeine Bundesverwaltung als auch für die SBB und die Post.
Angesichts der Veränderungen in Wirtschaft und Staat werden
Beweglichkeit und Qualität des Personalwesens immer wichtiger. Will sich
der Bund weiterhin als attraktiver, konkurrenzfähiger und sozialer
Arbeitgeber positionieren, muss er sich der Herausforderung einer
personalpolitischen Reform stellen. Der Weg zu einem modernen und
dynamischen Personalmanagement führt über die Modernisierung des
bestehenden Personalrechts. Dies ist mit dem geltenden Beamtengesetz je
länger je weniger möglich. Deshalb soll es durch ein neues
Bundespersonalgesetz (BPG) abgelöst werden, zu dem der Bundesrat soeben
die Botschaft an das Parlamentes verabschiedet hat. Die Dachverbände des
Bundespersonals sind in die Arbeiten zum neuen Gesetz miteinbezogen
worden. Sie haben die Vorlage weitestgehend akzeptiert.

Der Bundesrat will mit dem BPG in erster Linie die
Anstellungsverhältnisse flexibler gestalten und sie damit besser an
unternehmens- und personenspezifische Gegebenheiten anpassen. In diesem
Sinne bildet das BPG einen schlanken Erlass, der für alle Arbeitgeber
des Bundes (Verwaltung, Eidg. Gerichte, Post und SBB) den erforderlichen
Handlungsspielraum schafft. Das BPG beugt als gemeinsames gesetzliches
Dach für das gesamte Bundespersonal einer Aufsplitterung im öffentlichen
Arbeitsrecht vor.
Post und SBB dürfen GAV abschliessen
Das BPG nähert sich an das Schweizerische Obligationenrecht (OR) an. Die
Wahl auf Amtsdauer (Beamtenstatus) wird durch eine kündbare
öffentlich-rechtliche Anstellung auf der Grundlage eines individuellen
öffentlich-rechtlichen Vertrags abgelöst. Das BPG sieht einen
ausgebauten Kündigungsschutz vor. Die bisherige vierjährige
Arbeitsplatzgarantie wird durch eine weitgehende
Beschäftigungssicherheit bei beruflicher Mobilität der Mitarbeitenden
ersetzt. Als Neuheit für den öffentlichen Dienst erhalten vorerst Post
und SBB die Möglichkeit, Gesamtarbeitsverträge (GAV) abzuschliessen.
Dies trägt unter anderem zur Stärkung der Sozialpartnerschaft bei. Das
Lohnsystem erhält durch das BPG einen stärkeren Leistungs- und
Marktbezug. Die Beschwerdewege werden vereinfacht.
Mehr Kompetenzen für Bundesrat
Das BPG überträgt dem Bundesrat grössere Regelungs- und
Entscheidkompetenzen. Es ermöglicht den Arbeitgebern des Bundes, solche
auch an ihnen nachgeordnete Organisationseinheiten zu delegieren. Das
BPG verpflichtet den Bundesrat zu einem wirksamen Controlling und
gegenüber dem Parlament zu einem transparenten Reporting. Mit dem neuen
Gesetz erhält die Modernisierung der Bundesverwaltung, welche in den
letzten Jahren im Rahmen grosser Reformprojekte angegangen worden ist
(Regierungs- und Verwaltungsreform, Führen mit Leistungsauftrag und
Globalbudget, grössere Autonomie der Unternehmungen) eine
zukunftsorientierte, angemessene personalpolitische Rechtsgrundlage.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Hablützel, Direktor EPA, 031/322 62 01
 Mariette Bottinelli, Directrice suppléante OFPER, 031/322 62 14

14.12.1998