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Vernehmlassung über die Streichung des "Bistumsartikels" eröffnet

Pressemitteilung

Vernehmlassung über die Streichung des "Bistumsartikels" eröffnet

Der Bundesrat hat am Montag die Vernehmlassung über die von der
Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) vorgeschlagene
Streichung des "Bistumsartikels" der Bundesverfassung eröffnet. Bis Ende
März 1999 können die Kantone, die Parteien sowie kirchliche
Organisationen dazu Stellung nehmen. Im Jahr 2000 sollen dann Volk und
Stände über die Aufhebung der Verfassungsbestimmung entscheiden.

Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) unterstellt die Errichtung
neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes. Der Artikel stammt aus der
Zeit des Kulturkampfes in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Neben der Bestimmung über die Nichtwählbarkeit Geistlicher in den
Nationalrat (Art. 75 BV), die nach dem Willen der Eidgenössischen Räte
im Rahmen der neuen Bundesverfassung aufgehoben werden soll, ist der
"Bistumsartikel" die letzte religiöse Ausnahmebestimmung in der BV.

Die Eidgenössischen Räte haben diese Bestimmung im Rahmen der neuen
Bundesverfassung vorläufig übernommen, weil die Aufhebung eine
inhaltliche Neuerung gegenüber dem geltenden Recht bedeuten würde, die
nicht ohne weiteres als unbestritten gelten kann. In den Debatten wurde
aber von allen Seiten betont, dass sich Volk und Stände baldmöglichst im
Rahmen einer Teilrevision der Bundesverfassung separat über diese Frage
aussprechen sollten. Die SPK-S hat nun den Worten Taten folgen lassen:
Am 16. November 1998 hat sie einstimmig eine Vorlage auf Aufhebung von
Artikel 50 Absatz 4 BV gutgeheissen und den Bundesrat beauftragt, ein
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Wie die Kommission festhält,
richtet sich der "Bistumsartikel" nach geltender Praxis einzig gegen die
römisch-katholische Kirche und verletzt das durch die Religionsfreiheit
gewährleistete Selbstbestimmungsrecht dieser Glaubensgemeinschaft. Auch
steht der Artikel im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen
der Schweiz.

7. Dezember 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst