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Gerichtsstandsgesetz

Pressemitteilung

Gerichtsstandsgesetz: Bundesrat verabschiedet Entwurf und Botschaft

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entwurf und die Botschaft zu einem
Gerichtsstandgesetz verabschiedet. Die Vorlage sieht eine Anpassung an
das Europarecht vor und bezweckt eine Vereinheitlichung des
Zuständigkeitsrechts in der Schweiz.

Dieses neue Bundesgesetz geht zurück auf den Vorentwurf einer
Expertenkommission des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des
Bundesamtes für Justiz. Es will die örtliche Zuständigkeit der Gerichte
und Behörden in Zivilsachen für die ganze Schweiz einheitlich regeln.

Inhaltlich wird eine Harmonisierung mit dem Europarecht erzielt. Dabei
geht es um die Anpassung unseres Rechts an das Lugano - Übereinkommen
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheide in Zivil- und Handelssachen. Das neue Gesetz öffnet moderne
internationale Zuständigkeiten auch für rein landesinterne
Streitigkeiten. Zu erwähnen ist etwa der besondere Gerichtsstand am
Wohnsitz des Konsumenten: Der Konsument kann gegen den Anbieter an
seinem eigenen Wohnsitz klagen. Dieser sogenannte Klägergerichtsstand
fliesst aus dem Prinzip des sozialen Zivilprozesses.

Zudem wird bezweckt, unser landesinternes Zuständigkeitsrecht, das heute
in 26 kantonalen Prozessordnungen und im ganzen Bundesrecht verstreut
ist, zu systematisieren. Die heute oft sehr unübersichtliche Materie
wird erheblich vereinfacht und dadurch der Zugang zum "richtigen
Gericht" entscheidend erleichtert. Entsprechend positiv war der
Vorentwurf im Vernehmlassungsverfahren aufgenommen worden.

Durch das Gerichtsstandsgesetz wird ein wichtiges Kapitel des
schweizerischen Zivilprozessrechts vereinheitlicht.

18. November 1998

EIDGENOESSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte :
Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Abteilung für
Gesetzgebungsprojekte, Tel. : 031 322 40 94