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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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ATTENTAT VON LUXOR, EIN JAHR DANACH

PRESSEROHSTOFF

ATTENTAT VON LUXOR, EIN JAHR DANACH

Am 17. November 1997 wurden in Luxor 58 Touristen Opfer eines Attentats.
Unter den Schweizerinnen und Schweizern zählte man 36 Tote und 10
Verletzte. Die Behörden des Bundes haben sich um die Repatriierung der
Opfer, die Kontakte mit den ägyptischen Behörden und die Analyse der
Ursachen des Attentats gekümmert. Sie haben zudem die Koordination der
Kantone für Hilfe und Entschädigung an die Opfer koordiniert. Ein Jahr
nach dem Attentat geht es darum, Bilanz zu ziehen.

1. Kantone zahlten eine knappe Million Franken an die Opfer

Die finanziellen Leistungen der Kantone an die vom Attentat in Luxor
betroffenen Personen (Verletzte, nahe Angehörige und Hinterbliebene)
belaufen sich auf knapp eine Million Franken. Die Opfer des Attentats
konnten sich somit auf die Leistungen des Opferhilfegesetzes abstützen.
Die bisher ausgezahlten finanziellen Leistungen betrafen vor allem
Genugtuungen und gingen an rund vierzig vom Attentat betroffene Personen
(Verletzte, nahe Angehörige und Hinterbliebene). Vom Attentat insgesamt
betroffen sind rund 140 Personen, wovon 36 Personen beim Attentat
getötet und 10 verletzt wurden.

Weitere Zahlungen werden folgen. Im Kanton Zürich wird davon
ausgegangen, dass demnächst rund 700'000 Franken an 21 Personen
ausbezahlt werden können. Ein guter Teil der Gesuche konnte somit
behandelt werden oder wird nächstens behandelt. In bestimmten Fällen,
namentlich bei Körperverletzungen, benötigt die Abschätzung des Schadens
(namentlich Arbeitsunfähigkeit) einige Zeit. In mehreren Fällen sind
Vorschüsse ausbezahlt worden. Dass die Zahlungen erst mehrere Monate
nach dem Attentat erfolgten, ist u. a. darauf zurückzuführen, dass man
erst die Abklärungen der Reiseveranstalter und ihrer Versicherer zur
Schadenersatzfrage abwarten wollte.

Die vom Attentat in Luxor betroffenen Personen konnten neben den
Genugtuungs- und Entschädigungsleistungen vor allem auch die von den
Beratungsstellen bereitgestellte Sofort- und längerfristige Hilfe
(medizinische, psychologische, rechtliche Hilfe) in Anspruch nehmen.
Diese Aufwendungen sind in der erwähnten Summe einer knappen Million an
Leistungen nicht enthalten.

Die Kantone mit der grössten Zahl von Opfern sind Zürich, Bern und St.
Gallen.

Der Vollzug des Opferhilfegesetzes ist den Kantonen übertragen, und die
finanziellen Leistungen werden durch sie ausgerichtet. Der Bundesrat hat
aber am 3. Juni 1998, gestützt auf das Opferhilfegesetz, beschlossen,
dem Parlament Antrag zu stellen, in den Budgets der Jahre 1999 und 2000
eine ausserordentliche Finanzhilfe von insgesamt 2 Millionen Franken
zugunsten der Kantone einzustellen. Der Bundesrat möchte mit dieser
Geste des guten Willens seine Solidarität mit den am meisten betroffenen
Kantonen und indirekt mit den Opfern bekunden.

2. Démarchen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige
Angelegenheiten

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat
zweierlei Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Attentat von Luxor:

1. Einerseits war das EDA - wie immer bei Todesfällen von Schweizern im
Ausland - für die Bergung der Verletzten und der Toten zuständig. Die
Verletzten wurden nach der ersten medizinischen Hilfe nach Hause in die
Schweiz gebracht. Ebenso wurden die Toten, nach einer ersten
Voridentifikation, so schnell wie möglich in die Heimat repatriiert, wo
sie nach der vorschriftsgemässen Identifikation durch Familie und / oder
durch ein rechtsmedizinisches Institut ihren Angehörigen übergeben
wurden.

2. Anderseits regelt das EDA im Kontakt mit den ägyptischen Behörden
alle Fragen zwischenstaatlicher Natur. Gegenstand der durch das EDA bzw.
durch den Schweizer Botschafter in Ägypten unternommenen Vorstösse waren
u. a.

· die Beschaffung des ägyptischen Polizeiberichtes über das Verbrechen

· die Aufklärung des Verbleibes von vermissten persönlichen Effekten der
Opfer

· Démarchen bei der ägyptischen Regierung, um eine freiwillige
finanzielle Geste zur moralischen Wiedergutmachung an die
Hinterbliebenen von Todesopfern bzw. an Verletzte zu erwirken.

Bis heute hat das EDA von der ägyptischen Regierung weder eine Zusage
noch eine Absage erhalten für eine Entschädigung der Überlebenden und
der Hinterbliebenen. Das EDA hat den ägyptischen Botschafter in Bern aus
diesem Grunde verschiedentlich vorgeladen und der Schweizer Botschafter
in Kairo ist im Verlauf des Jahres in dieser Frage in verschiedenen
ägyptischen Ministerien vorstellig geworden. Die ägyptische Regierung
setzte im Juni 1998 eine interministerielle Arbeitsgruppe ein, die zu
Handen von Staatspräsident Hosni Mubarak entsprechende Lösungsvorschläge
ausarbeiten sollte. Der ägyptische Aussenminister, Amre Moussa, der
letztes Jahr anlässlich der Trauerfeier in Zürich die Auszahlung eines
Schmerzensgeldes an die Betroffenen durch den ägyptischen Staat nicht
ausgeschlossen hatte, hat am 8. November 1998 ein persönliches Schreiben
von Bundespräsident Flavio Cotti empfangen. Darin wird er aufgefordert,
seinen persönlichen Einfluss geltend zu machen, damit die ägyptische
Regierung nun bald eine freiwillige finanzielle Leistung als Zeichen der
moralischen Wiedergutmachung an die Betroffenen erbringt.
Völkerrechtlich kann die Schweiz den Staat Ägypten nicht zu einer
Schadenersatzzahlung zwingen.

Ein vom EDA in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur
Schadenersatzpflicht des ägyptischen Staates kommt zum Schluss, dass
eine zivile Schadenersatzklage durch Betroffene vor den ägyptischen
Gerichten möglich ist. Die Erfolgsaussichten sind aber schwer
abschätzbar.

3. Polizeibericht

Die ägyptischen Behörden haben am 13. Juli 1998 dem schweizerischen
Botschafter in Kairo einen ausführlichen Untersuchungsbericht über das
Attentat zugehen lassen. Es handelt sich allerdings erst um einen
Zwischenbericht, der durch eine zusätzliche Untersuchung ergänzt werden
wird. Der Bericht ist den Beratungsstellen und den kantonalen
Entschädigungsbehörden zugestellt worden.

Die Bundespolizei hat auf Einladung der ägyptischen Behörden im April
1998 zwei Mitarbeiter nach Kairo entsandt, die sich über die
Untersuchungen orientieren konnten. Daraus ist ebenfalls ein
ausführlicher Polizeirapport entstanden. Eine Zusammenfassung des
Berichts wird den interessierten Personen und Behörden zur Verfügung
gestellt werden.

Die zur Zeit verfügbaren Untersuchungsberichte geben allerdings noch
keine ausreichenden Aufschlüsse über die Motive der Attentäter und die
ins Attentat involvierten Kreise.

Die Bundesanwaltschaft hat gestützt auf den Bericht der Bundespolizei am
13. Oktober 1998 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen
unbekannte Mittäter des Anschlages wegen Verdachts des Mordes an
Schweizern im Ausland (Art. 112 in Verbindung mit Art. 5 StGB),
eventuell wegen Geiselnahme zur Nötigung der Bundesbehörden (Art. 185
StGB) eröffnet. Ein Rechtshilfegesuch an die ägyptischen Behörden
befindet sich in Vorbereitung

4. Haftung der Reiseveranstalter und ihrer Versicherer

Die Reiseveranstalter und ihre Versicherer haben anfangs September als
Ergebnis ihrer Abklärungen bekanntgegeben, dass sie sich rechtlich als
nicht für den Schaden haftbar erachten. Ihre Vertreter haben allerdings
nicht vollständig ausgeschlossen, dass freiwillige Zahlungen geleistet
werden könnten, namentlich an Personen, die sich in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befinden. Ein von den Anwälten der Opfer in Auftrag
gegebenes Gegengutachten zur Frage der Haftung der Reiseveranstalter
wird nicht vor Dezember 1998 vorliegen.

Es ist nicht Sache des Bundes, auf vertragliche Beziehungen zwischen
Reiseveranstaltern, Versicherern und Opfern einzuwirken. Das Bundesamt
für Justiz verfolgt die Entwicklung aber intensiv und steht den Parteien
im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung zur Verfügung. Es wird eine
Zusammenkunft mit den Vertretern der Reiseveranstalter und ihrer
Versicherer sowie den Anwälten der Opfer organisieren, sobald deren
Gegengutachten vorliegt.

5. Information und Koordination

Die Schweiz wurde bisher noch nie mit einem Attentat ähnlicher
Grössenordnung konfrontiert. Die Behörden des Bundes und der Kantone
wurden sich sehr rasch der Notwendigkeit bewusst, sich in Bezug auf die
Hilfe an die schweizerischen Opfer des Attentats zu konzertieren, um
damit den Informationsfluss und eine kohärente Umsetzung des
Opferhilfegesetzes sicherzustellen. Das Eidgenössische Departe-ment für
auswärtige Angelegenheiten hat nach dem 20. November 1998 die Namen und
Adressen der Opfer und ihrer Angehörigen, soweit sie ihm bekannt waren,
den Kantonen mit der Bitte übermittelt, diese an die
Opferhilfe-Beratungsstellen weiterzuleiten. Die Opfer des Attentats
wurden anfangs 1998 persönlich darüber informiert, dass ihnen in allen
Kantonen Beratungsstellen für Hilfe zur Verfügung stehen. Die vom
Attentat betroffenen Personen sind regelmässig über die Entwicklungen
und ihre Rechte informiert worden. Unter der Ägide des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements ist zudem am 15. September 1998 eine
nationale Zusammenkunft der vom Attentat betroffenen Personen
organisiert worden. Ihr Ziel war es, die betroffenen Personen zu
informieren und Möglichkeiten zur Begegnung zu schaffen. Die an der
Tagung anwesenden Personen konnten auch den Behördenvertretern Fragen
stellen und mit ihnen Erfahrungen austauschen. Ein Therapeut berichtete
über eine von ihm mit mehreren vom Attentat betroffenen Personen nach
Ägypten durchgeführte Reise und ermöglichte den Anwesenden, an den
Erfahrungen beim Verarbeiten des Traumas Anteil zu nehmen.

6. Lehren aus Luxor

Die Behörden des Bundes und der Kantone werden die Erfahrungen im
Zusammenhang mit dem Attentat von Luxor auswerten. Es gilt
sicherzustellen, dass die Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland
Opfer einer Straftat werden, möglichst rasch über ihre Rechte und über
die Möglichkeit, sich nach ihrer Rückkehr in die Schweiz an eine
Beratungsstelle zu wenden, informiert werden. Auch die Information und
Koordination sind im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten zu
überprüfen. Das Bundesamt für Justiz wird ein Schreiben an die
schweizerischen diplomatischen Vertretungen im Ausland richten. Diese
sollen für die bestehenden Probleme sensibilisiert und eingeladen
werden, für Opfer vom Straftaten im Ausland die gleichen
Informationsaufgaben wahrzunehmen wie in der Schweiz bei Straftaten die
Polizei.

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-
UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz, 322 47 89
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, 322 47 98
Yasmine Chatila, Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten, 322 30 53