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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Staatsleitungsreform

Pressemitteilung

Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Staatsleitungsreform

Der Bundesrat hat  am Mittwoch die Vernehmlassungsvorlage für eine
Reform der Staatsleitung verabschiedet. Die Kantone, die politischen
Parteien und die interessierten Kreise haben Gelegenheit, sich bis zum
31. März 1999 dazu zu äussern.

Notwendigkeit einer Staatsleitungsreform

Die staatsleitenden Organe - Bundesversammlung und Bundesrat - stammen
aus der Entstehungszeit des Bundesstaates und haben sich in den
150 Jahren ihres Bestehens kaum verändert. Die Komplexität der Probleme
und der Umfang der Aufgaben der politischen Behörden sind seither
gewachsen und nehmen weiterhin zu, ebenso die Internationalisierung der
Politik. Die steigenden Herausforderungen an die beiden Organe verlangen
deshalb nach Reformen.

Die Reform der Staatsleitung, insbesondere der Regierung, ist ein
Anliegen, das bereits seit den sechziger Jahren zu Diskussionen Anlass
gegeben hat. Seither sind verschiedene Schritte in dieser Richtung
unternommen worden. Im Zusammenhang mit dem neuen Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz hat der Bundesrat erklärt, dass er in
einer nächsten Phase eine umfassende Reform der Staatsleitung für nötig
erachtet. Die Staatsleitungsreform soll als ein weiteres Reformpaket im
Rahmen der Verfassungsreform ausgestaltet werden.

Zwei Varianten für eine Regierungsreform

Die Vernehmlassungsvorlage umfasst Vorschläge sowohl für eine Reform der
Regierung als auch für das Verhältnis der Bundesversammlung zur
Regierung. Auf eine umfassende Reform des Parlaments hat der Bundesrat
insbesondere aus zeitlichen Gründen verzichtet, zumal das Parlament
konsensfähige Neuerungen zur Organisation und zum Verfahren der
Bundesversammlung in den Bundesbeschluss A über eine nachgeführte
Verfassung aufgenommen hat. Bei der Reform der Regierung unterbreitet
der Bundesrat zwei Varianten: eine Stärkung der Kollegialregierung durch
eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine Stärkung der
Kollegialregierung durch eine zweistufige Regierung (Variante 2). In der
Variante 1 wird ein vollamtliches Bundespräsidium mit einer zweijährigen
Amtsdauer sowie eine eventuelle Erhöhung der Zahl der
Bundesratsmitglieder auf acht oder neun vorgeschlagen. Die zweite
Variante, die der Bundesrat zur Diskussion stellt, geht von einem
neuartigen Regierungskonzept aus: Die Bundesregierung besteht aus zwei
Stufen, dem Bundesratskollegium (obere Stufe) und den Ministerinnen und
Ministern (untere Stufe), welche die einzelnen Bundesratsmitglieder von
einer Vielzahl von Aufgaben umfassend entlasten. Dank der Entlastung
durch die Ministerinnen und Minister könnte die Zahl der
Bundesratsmitglieder auf fünf reduziert werden.

Resolution: Ein neues parlamentarisches Steuerungsinstrument

Im Verhältnis des Parlaments zur Regierung schlägt der Bundesrat ein
neues parlamentarisches Steuerungsinstrument, die Resolution, vor. Mit
der Resolution soll das Parlament dem Bundesrat in wichtigen
Angelegenheiten politische Leitlinien vorgeben können. Dieses neue
parlamentarische Instrument ist insbesondere für die Bereiche
Aussenpolitik und Oberaufsicht bedeutsam.

11. November 1998

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Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Bundesamt für Justiz, Jeanne Ramseyer (Tel. 031/322'83'98).