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Keine Erneuerung für "Fonds Landschaft Schweiz"

MEDIENMITTEILUNG

Finanzpolitische Disziplin spricht gegen Weiterführung des „Fonds Landschaft Schweiz“

Keine Erneuerung für „Fonds Landschaft Schweiz“

Aufgrund finanzpolitischer Erwägungen kann der Bundesrat einer Verlängerung und
Wiederauffüllung des Fonds Landschaft Schweiz nicht zustimmen. Er empfiehlt dem
Parlament eine von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des
Nationalrates (UREK-N) beschlossene Parlamentarische Initiative deshalb zur Ablehnung.
Trotz einer positiven Bilanz der im Rahmen des 700 Jahr-Jubiläums von 1991 gestarteten
Aktion zur Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften zwingen die Sparziele den
Bundesrat zu finanzpolitischer Disziplin.

Der Fonds Landschaft Schweiz war von der Bundesversammlung 1991 im Rahmen der
Jubiläumsfeierlichkeiten „700 Jahre Eidgenossenschaft“ als befristete Aktion für 
die Dauer von
10 Jahren geschaffen worden. Mit einem Beitrag des Bundes von ingesamt 50 Millionen 
Franken
widmete sich der Fond der Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Aufgrund 
einer
positiven Beurteilung zum Wirken des Fonds beschloss die Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie des Nationalrates 1997 eine Parlamentarische Initiative, 
welche die
Verlängerung und Wiederauffüllung des Fonds verlangt und welcher der Nationalrat 
im März
1998 Folge leistete.

Der Bundesrat anerkennt, dass das Wirken des Fonds Landschaft Schweiz im Dienste 
naturnaher
Kulturlandschaften sehr wertvoll ist. Das Anreizsystem des Fonds fördert insbesondere 
die
Bereitschaft zur Selbsthilfe regionaler und lokaler Institutionen. Die Hilfe ist 
unbürokratisch und
bürgernah. Insbesondere in den Randregionen leistet der Fonds auch Beiträge zur 
Erhaltung und
Schaffung von Arbeitsplätzen.

Nach der deutlichen Zustimmung von Volk und Ständen zum Haushaltsziel 2001 am 7. 
Juni
1998 und den Bemühungen des Runden Tisches ist es nach Ansicht des Bundesrates jedoch 
nicht
opportun, die Bemühungen für eine Gesundung des Bundeshaushaltes mit nicht zwingend
notwendigen Ausgaben zu gefährden. Eine Wiederauffüllung des Fonds Landschaft Schweiz 
mit
einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken stellt für den Bundesrat ein Signal 
dar, welches
der finanzpolitischen Notwendigkeit widerspricht, Dringliches vom Wünschbaren zu 
trennen.
Obwohl der Natur-, Landschafts- und Heimatschutz eine wichtige gemeinsame Aufgabe 
von
Bund und Kantonen darstellt, kann der Bundesrat der Verlängerung und Wiederauffüllung 
des
Fonds Landschaft Schweiz nicht zustimmen.

Bern, 28. September 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft
Ueli Hermann, Abteilung Natur und Landschaft, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bern, Tel. 031 324 05 37
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