Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Divine Light Zentrum: Vorwürfer gegen die Polizei werden abgeklärt

Pressemitteilung

Divine Light Zentrum: Vorwürfe gegen die Polizei werden abgeklärt

Der Bundesrat hat am Montag dem Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, Vorwürfe abzuklären, die
im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag auf den früheren Zürcher
Regierungsrat Stucki gegen die Polizei- und Strafuntersuchungsorgane
erhoben werden. Die Vorwürfe betref-fen Unregelmässigkeiten, zu denen es
1975 bei den Ermittlungen gekommen sein soll.

Im Oktober 1975 wurde auf das Haus des Zürcher Regierungsrates Jakob
Stucki in Seuzach bei Winterthur ein Bombenanschlag verübt. Angehörige
des "Di-vine Light Zentrums" (DLZ) wurden als Täter ermittelt und 1979
vom Bundesstrafgericht verurteilt. Die Angehörigen des DLZ behaupteten
schon damals, der Anschlag sei von der Polizei provoziert worden, um ihr
Oberhaupt, Swami Omkarananda, zu diskreditieren und die
Religionsgemeinschaft aus Winter-thur zu vertreiben.

Im Frühjahr 1998 tauchten diese Vorwürfe erneut auf. Sie enthielten auch
den Hinweis, eine ausländische Polizei habe schon vor dem Anschlag die
Über-gabe von Sprengkörpern gemeldet. Gleichzeitig wurde die Behauptung
aufgestellt,  Informationen über diese Polizeiaktion seien nachträglich
aus den Verfahrens-dossiers entfernt wor-den.

Die Direktionen der Justiz und der Polizei des Kantons Zürich, die sich
u.a. mit den Vor-wurf der Vertuschung konfrontiert sahen, ersuchten
hierauf Bundesrat Koller, der Bund solle den erhobenen Vorwürfe
nachgehen. Erste Abklärungen haben ergeben, dass der Sonderbeauftragte
für Staatsschutzakten bei der Einsicht festgestellt hatte, dass ein
ganzes Dossier mit Akten über die ersten Tage nach dem Bombenanschlag
unauffindbar war.

Der Bundesbeschluss über Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft aus
dem Jahre 1992 schreibt vor, dass die Akten nach der Dossiereinsicht dem
Bundesarchiv über-geben werden und für 50 Jahre weder der Verwaltung
noch der Öffentlichkeit zur Einsicht offen stehen. Dies soll den
betroffenen Personen garantieren, dass die Poli-zei nicht mehr auf
überholte und teilweise unrichtige Informationen zurückgreifen kann.
Niemand wollte jedoch mit dieser Bestimmung die Abklärung möglicher
Fehl-leistungen der Polizei verhindern. Um die offenen Fragen zu klären,
hat der Bundesrat deshalb das EJPD beauftragt, im Sinne einer Ausnahme
von der Ein-sichtssperre die Akten über den Bombenanschlag zu sichten.
Diese Untersuchung könnte eine Administrativuntersuchung zur Folge
haben, sofern es notwendig erscheint, die an den damaligen Ermittlungen
beteiligten Personen zu befragen.

22. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-	UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst