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Neues Strafrecht zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit

Pressemitteilung

Neues Strafrecht zur
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit

Bundesrat genehmigt Botschaft für umfassendes Reformprogramm

Die Sanktionen des Erwachsenen- und des Jugendstrafrechts sollen
grundlegend erneuert werden. Der Bundesrat hat heute eine Botschaft
verabschiedet, in welcher er dem Parlament eine Gesamtrevision der
allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) und des
Militärstrafgesetzes (MStG) sowie ein neues Gesetz über das
Jugendstrafrecht vorschlägt.

Neben der Neuordnung und Differenzierung des Sanktionensystems werden in
zahlreichen Bereichen des Strafrechts Neuerungen präsentiert. So wird
der Geltungsbereich des Strafgesetzbuches in der Weise ausgedehnt, dass
im Ausland begangene Straftaten in grösserem Umfang als bisher in der
Schweiz verfolgt werden können. Die Verjährungsregeln werden
vereinfacht, und neu wird die Einführung einer Bestimmung über die
strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens vorgeschlagen.
Ferner wird die Revision zum Anlass genommen, das Gesetz an die
Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre anzupassen und offene
Streitfragen durch eine gesetzliche Regelung zu klären. Schliesslich
soll das Jugendstrafrecht ausgebaut und, vom Erwachsenenstrafrecht
getrennt, in einem eigenen Bundesgesetz geregelt werden.

Geldstrafen und Arbeit statt kurze Freiheitsstrafen

Was das neue Sanktionensystem im besonderen angeht, so sollen kurze
unbedingte Freiheitsstrafen nur noch ausnahmsweise zur Anwendung
gelangen, weil sie kaum zur Sozialisierung des Täters beitragen. Sie
sind zudem angesichts der Entwicklung unserer Gesellschaft als überholt
anzusehen. An ihre Stelle treten die Geldstrafe im Tagessatzsystem und
die Gemeinnützige Arbeit, welche durch das neue Institut des "Aussetzens
der Strafe" ergänzt werden. Ferner wird das System flexibler und
durchlässiger gestaltet. In leichteren Fällen kann von einer Strafe
abgesehen oder diese in breiterem Ausmass als bisher bedingt
ausgesprochen werden. Damit soll einerseits dem Täter Gelegenheit
gegeben werden, sich zu bewähren; andererseits sollen die
Strafverfolgungsbehörden entlastet werden. Gleichzeitig soll es in
Zukunft aber auch möglich sein, nur einen Teil der Freiheitsstrafe
bedingt zu erlassen (sog. "sursis partiel"). Die bedingte
Freiheitsstrafe soll zudem grundsätzlich mit einer Busse verbunden
werden können.

Besserer Schutz vor Gewalttätern

Ein wichtiges Anliegen des Entwurfs ist die Verstärkung des Schutzes vor
gefährlichen Gewalttätern. Zu diesem Zweck wird namentlich eine neue
Sicherungsverwahrung vorgesehen, die umfassender als im bisherigen Recht
ausgestaltet ist. Psychisch kranke Täter sollen zudem, wenn sie
gefährlich sind, in besonderen Sicherheitseinrichtungen eine geeignete
Behandlung erhalten. Für die Entlassung gefährlicher Täter aus dem
Straf- und Massnahmenvollzug werden die Bedingungen verschärft.

Der neue Allgemeine Teil des Militärstrafgesetzes entspricht im
wesentlichen dem Allgemeinen Teil des StGB; er weicht lediglich dort ab,
wo die spezifischen Bedürfnisse des MStG es erfordern.

Bei Jugendlichen: Erziehungsstrafe

Das neue Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht setzt die Altersgrenze
für die Strafmündigkeit von sieben auf zehn Jahre hinauf. Es geht davon
aus, dass bei Jugendlichen Erziehung und soziale Integration vor Strafe
kommen. Anderseits können Jugendliche über 16 Jahren, die schwere
Straftaten begangen haben, neu mit Freiheitsentzug bis zu vier Jahren
bestraft werden.

Ein Reformbedarf besteht, da der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches,
dessen Vorarbeiten auf die Jahrhundertwende zurückgehen, seit seinem
Inkrafttreten Anfang 1942 nie einer grundlegenden und umfassenden
Revision unterzogen worden ist und neueren Erkenntnissen über die
Bekämpfung der Kriminalität nicht genügend Rechnung trägt. Eine Änderung
des Allgemeinen Teils wurde denn auch durch zahlreiche parlamentarische
Vorstösse und ausserparlamentarische Eingaben sowie durch drei
Standesinitiativen gefordert.

Aus diesen Gründen hatte das EJPD 1987 eine Expertenkommission
eingesetzt, die gestützt auf Vorarbeiten der Professoren Schultz und
Stettler zwei Vorentwürfe und einen erläuternden Bericht ausarbeitete.
Diese wurden 1993 in die Vernehmlassung geschickt. Das neue
Jugendstrafrecht sowie das Kernstück der Vorlage, die Neuregelung des
Sanktionensystems, fanden im Grundsatz bei einer klaren Mehrheit
Zustimmung. Dem Grundtenor der geäusserten Kritik, der Sorge um die
öffentliche Sicherheit, trägt der Entwurf des Bundesrates mit
zusätzlichen Sicherheitsschranken und neuen Massnahmen Rechnung.

Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren erfolgt nun die Beratung
der Vorlage in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Die
Kommission wird der kleinen Kammer, die sich als Erstrat mit der
Revision beschäftigt, einen Bericht und Anträge zur weiteren Behandlung
des Geschäfts vorlegen.

Es ist davon auszugehen, dass die Beratungen im Parlament mehrere Jahre
in Anspruch nehmen werden.

21. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Bundesamt für Justiz, Sutter Heinz, Tel.: 031 322 41 04