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Höhere Beitragsätze für den Unterhalt von Nationalstrassen

MEDIENMITTEILUNG

Höhere Beitragssätze für den Unterhalt der Nationalstrassen

Der Bund soll seinen Anteil an den Unterhalt der Nationalstrassen erhöhen. Dies
verlangt das Parlament mit einer Motion. Der Bundesrat verabschiedete heute eine
entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments. Gleichzeitig nahm er Kenntnis 
von
der weitgehenden Zustimmung der Kantone zur Vorlage im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens.

Vor 1996 waren die Beitragssätze des Bundes für Bau und Unterhalt der Nationalstrassen
identisch. Im Rahmen des Sanierungspaketes 1994 senkte das Parlament die Sätze für 
den
Unterhalt um durchschnittlich 20 Prozentpunkte. Diese Regelung überforderte verschiedene
Kantone finanziell, so dass die Gefahr eines Substanzzerfalls der Nationalstrassen 
entstand.
Diese Entwicklung wurde 1997 im Rahmen des Impulsprogramms durch den
Bundesbeschluss über die befristete Erhöhung der Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt
für die Jahre 1998/99 rückgängig gemacht.

Der erwähnte Bundesbeschluss läuft Ende 1999 aus, und die im Projekt „Neuer
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen“ (NFA) vorgesehene grundsätzliche
Aenderung von System und Aufgabenkompetenz im Nationalstrassenunterhalt kann
frühestens 2004 wirksam werden. Das würde bedeuten, dass ab 2000 ohne erneute Korrektur
wieder die tieferen Sätze zur Anwendung kämen. Dieser unerwünschten Entwicklung 
will
eine von den Eidg. Räten überwiesene Motion begegnen. Darin wird der Bundesrat
beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Substanzerhaltung 
der
Nationalstrassen im bisherigen Ausmass sicherstellt. Die Geltungsdauer soll den 
nahtlosen
Uebergang bis zur späteren Lösung im Rahmen des NFA gewährleisten.

Der Bundesrat erfüllt diesen Auftrag mit einer entsprechenden Aenderung des MinVG.
Gesetzestechnisch geschieht dies dadurch, dass die Bandbreite der Beitragssätze 
erhöht wird.
Neu liegen diese zwischen 80 und 90 Prozent (in Härtefällen 97 Prozent) der anrechenbaren
Kosten. Für die Berechnung der einzelnen Beitragssätze je Kanton sind die Belastung 
der
Kantone durch die Nationalstrassen, ihrem Interesse an diesen Strassen sowie ihre 
Finanzkraft
massgebend. Die Beitragssätze wurden auf der Grundlage der aktuellen Daten neu berechnet
(Beilage).

Der Bundesrat hatte das UVEK ermächtigt, bei den Kantonen am 13. August 1998 eine
konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen, welche folgende Ergebnisse brachte:

Die Konferenz ergab eine breite Zustimmung der Kantone zur unterbreiteten Vorlage. 
Es
wurde insbesondere begrüsst, dass mit der gewählten Konstruktion (angehobene Bandbreite
im Gesetz, aktualisierte Detailberechnung auf Verordnungsstufe) eine verfassungskonforme
Umsetzung des Motionsauftrags ermöglicht wird. In diesem Sinne unterstützen 16 Kantone
die Vorlage, darunter auch zwei, welche voraussichtlich wegen der aktualisierten 
Berechnung
gegenüber den Sätzen im Investitionsprogramm leichte Satzsenkungen erwarten müssen. 
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Kantone äusserten sich zwar positiv zum Prinzip der Erhöhung der Beitragssätze, 
nicht aber
zur Frage der Ausgestaltung der neuen Lösung. Einzig zwei von einer Satzsenkung
betroffenen Kantone wehrten sich gegen die Vorlage und hätten trotz Bedenken mit 
der
Verfassungsmässigkeit der Fortschreibung der Beitragssätze von Artikel 2 des
Investitionsprogramms als Tabelle im MinVG den Vorzug gegeben. Als absolut unerlässlich
beurteilten sämtliche Kantone die Kontinuität der Beitragssätze auf höherem Niveau 
als jetzt
im MinVG festgelegt. Sie erwarten deshalb, dass die neue Regelung bei Ablauf des
Investitionsprogramms in Kraft treten kann.

Ausserhalb der Vernehmlassung der Kantone hatten mehrere Verbände ebenfalls die
Unterlagen angefordert. Sämtliche schriftlich eingegangenen Stellungnahmen waren 
positiv,
wobei insbesondere der TCS und der FRS die Vorlage als wichtigen Schritt für einen
sachgerechten Unterhalt des Nationalstrassennetzes erachten.

Der Bundesrat hat von diesem Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und die
entsprechende Botschaft zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Bern, 16. September 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Beilage erwähnt

Auskünfte: Willy Burgunder, Vizedirektor, Bundesamt für Strassen (ASTRA)
	       Tel. 031/322 94 17
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