Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Patricio Ortiz wird vorläufig aufgenommen

Patricio Ortiz wird vorläufig aufgenommen

Der in der Schweiz inhaftierte chilenischen Staatsangehörige Patricio
Ortiz Montenegro wird nicht ausgeliefert, sondern vorläufig aufgenommen.
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat sein Asylgesuch abgelehnt; da
aber seine physische und psychische Integrität nicht in allen Phasen der
Auslieferung und Verbüssung der Reststrafe vollumfänglich gewährleistet
werden könnte, ist eine Auslieferung nicht möglich. Ortiz darf daher
vorläufig in der Schweiz bleiben. Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP)
hat am Donnerstag die Auslieferungshaft aufgehoben.

Die zuständigen Bundesämter des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeideparte-mentes - BFF für Asyl und BAP für Auslieferung - haben
sich eingehend mit dem Fall Ortiz befasst. Das schweizerische Asyl- und
Auslieferungsrecht sieht vor, dass die Frage einer möglichen Gefährdung
nach der Rückkehr ins Herkunftsland von den zuständigen Behörden
sorgfältig geprüft wird. In Übereinstimmung mit dem Eidgenössischen
Departement für auswärtige Angelegenheiten wurde festgestellt, dass eine
Wegweisung im vorliegenden Fall unter dem Aspekt von Artikel 3 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und
unmenschlicher Behandlung) riskant und daher nicht zulässig wäre.

Ortiz war am 20. Juni 1995 in seinem Heimatstaat von einem
Militärgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf Beschwerde hin
zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ende 1996 war er aus
einem Gefängnis ausgebrochen und im Juli 1997 in die Schweiz gelangt, wo
er ein Asylgesuch einreichte. Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der
Republik Chile wurde er am 4. September 1997 in Auslieferungshaft
genommen. Gegen die drei Fluchtgefährten von Ortiz hat die Bundespolizei
eine Einreisesperre verfügt.

3. September 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst