Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Gesetz für europakonforme Bauprodukte

PRESSEMITTEILUNG

Gesetz für europakonforme Bauprodukte

Schweizerische Bauprodukte müssen künftig den Vorschriften der EU
entsprechen. Der Bundesrat hat die Botschaft über das Bauproduktegesetz
dem Parlament zugeleitet, nachdem der entsprechende Vorentwurf in der
Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war. Das Gesetz soll
Mitte nächstes Jahr in Kraft gesetzt werden. Heute haben die Hersteller
von Bauprodukten auf dem europäischen Markt einen bedeutenden
Wettbewerbsnachteil, weil im In- und Ausland unterschiedliche Regelungen
für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen
zusätzliche Kosten.

In naher Zukunft dürfen in der EU nur noch Bauprodukte in Verkehr
gebracht werden, die den europäischen Standards entsprechen. Der
Schweizer Hersteller muss deshalb künftig die für den Export bestimmten
Bauprodukte auf ihre Konformität mit den europäischen Vorschriften
überprüfen lassen. Diese Prüf- und Konformitätbewertungsverfahren sind
an Voraussetzungen geknüpft, die dem schweizerischen Recht heute
unbekannt sind. Die Situation des schweizerischen Exporteurs wird
zusätzlich erschwert, weil Konformitätsbewertungen schweizerischer
Prüfstellen in der EU nicht anerkannt werden.

Der Handel mit Bauprodukten Schweiz-Europa
Der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und den Staaten des EWR
(EG und EFTA) ist umfangreich. Im Jahre 1996 wurden Bauprodukte im Wert
von 1 939,7 Millionen Franken importiert und für 1 077,7 Millionen
exportiert. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Wert der gesamten
Importe (1 987,8 Mio. Franken) und der Gesamtausfuhren (1 262,1 Mio.
Franken), so wird klar, dass Europa bei weitem der wichtigste
Handelspartner der Schweiz ist.

Diese Schwierigkeiten können durch eine Harmonisierung der
schweizerischen Vorschriften mit dem europäischen Recht beseitigt
werden. Diese Anpassung ermöglicht auch den Einbezug der Bauprodukte in
das geplante Abkommen mit der EG über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungsergebnissen. Das vorliegende Gesetzt trägt diesen
Erfordernissen Rechnung.

Die Bemühungen des Bundes, die Vorschriften über das Inverkehrbringen
von Bauprodukten eurokompatibel auszugestalten, werden von den Kantonen
unterstützt. Soweit die Übernahme europäischen Rechts harmonisierte
Anforderungen an Bauwerke bedingt, legen die Kantone die notwendigen
Regeln im Rahmen des Konkordates über technische Handelshemmnisse fest.
Dieses soll zusammen mit dem Bundesgesetz in Kraft treten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:  - Oscar Zosso, Botschafter, BAWI, Tel. 031 / 324 07 57
        - Herbert Tichy, Sektionschef, AFB, Tel. 031 / 322 83 51
                  - Judith Sager, Stellvertreterin, AFB Tel. 031 / 322
84 34
2.9.1998