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LSVA: Ausgeglichene Bilanz für Berg- und Randgebiete


MEDIENMITTEILUNGLeistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Ausgeglichene Bilanz 
für Berg- und Randgebiete Mit Einführung der LSVA soll die Gewichtslimite für Lastwagen 
schrittweise angehoben werden. Die meisten Regionen können von der Anhebung der 
Gewichtslimite und den daraus resultierenden Produktivitätsgewinnen profitieren. 
In einzelnen Berg- und Randregionen werden sich dagegen die Transportkosten aufgrund 
der erschwerten Zugänglichkeit mit 40-Tönnern leicht erhöhen, wie eine heute veröffentlichte 
Studie zeigt. Dieser Effekt wird bei der Verteilung der LSVA-Gelder aber voll ausgeglichen. 
Die Bergkantone sollen im Jahr 2005 rund 100-125 Mio. Franken jährlich als Vorabanteil 
für besondere Belastungen erhalten.Die Studie mit dem Titel "LSVA: Auswirkungen 
auf Berg- und Randregionen" kommt zum Schluss, dass die Einführung der LSVA mit 
gleichzeitiger Anhebung der Gewichtslimite für weite Teile der Schweiz keine Benachteiligungen 
zur Folge hat. Für Regionen, in denen 40t-Fahrzeuge nur beschränkt verkehren können, 
ist allerdings mit leicht höheren Transportkosten zu rechnen. Nicht in allen Fällen 
müssen diese Kosten aber selber getragen werden. Wo landesweit einheitliche Preise 
gelten, wie z.B. bei Nahrungsmitteln, Möbeln und Teppichen oder der Mineralölindustrie, 
erfahren Berg- und Randgebiete keine Benachteiligungen. In anderen Branchen (Steine, 
Erden, Bauhauptgewerbe, Holzverarbeitung, Papierherstellung und Strassengütertransportgewerbe) 
ist hingegen mit geringfügigen standortbedingten Nachteilen zu rechnen. Die neue 
Studie untersucht die relativen Unterschiede zwischen dem Mittelland und den Berg- 
und Randgebieten aufgrund der Erreichbarkeit mit 40-Tonnen-Fahrzeugen. Diese  Unterschiede 
wurden zur Festlegung des Verteilschlüssels für den Vorabanteil am Kantonsdrittel 
der LSVA-Erträge verwendet. Der Vorabanteil soll sich auf 20-25% der den Kantonen 
zur Verfügung stehenden Mittel belaufen. Am meisten Ausgleichszahlungen erhalten 
voraussichtlich Kantone mit schmalen Strassen und langen Seitentälern, wie z.B. 
Graubünden, Wallis oder Bern. Die LSVA hat für Berg- und Randgebiete auch gewisse 
Vorteile: Heute können Lastwagen aus dem Ausland mit 40-Tönnern in teilweise beachtlich 
weit reichende Grenzzonen in die Schweiz hineinfahren. Im Inland beladene Fahrzeuge 
dürfen demgegenüber im gleichen Bereich nur 28 Tonnen schwer sein. Bestehende Benachteiligungen 
von Berg- und Randregionen im Grenzgebiet können somit dank der LSVA beseitigt werden.Eine 
weitere Verbesserung gegenüber der heutigen Situation ergibt sich aus dem sog. Distanzschutz. 
Dank der kilometerabhängigen Bemessung lohnen sich künftig lange Anfahrtswege weniger 
als bisher. Dies bedeutet eine Stärkung der regional ausgerichteten Gewerbebetriebe 
gegenüber der Konkurrenz aus entfernteren Zentren des In- und Auslandes (Distanzschutz). 
Die Studie ist bei der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ), CH-3000 Bern, 
Bestellnummer 801.573.d erhältlich.Bern, 14. August 98Eidgenössisches Departement 
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation				PressedienstAuskunft: Ulrich Sieber, 
Pressesprecher UVEK, Tel. 031/322 55 48