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Firmeninspektion im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

PRESSEMITTEILUNG

Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OPCW) hat heute mit der Inspektion der Firma Ciba
Spezialitätenchemie Inc. in Basel begonnen. Ziel dieser
Routineinspektion ist die Überprüfung der jährlichen Deklarationen,
welche die Firma Ciba Spezialitätenchemie AG gemäss dem internationalen
Chemiewaffenübereinkommen zu machen hat, sowie die Bestätigung, dass
keine unerlaubten Tätigkeiten und Lieferungen stattfinden.

Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre Unternehmen sind
u.a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch
von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien
haben eine gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, können
aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht
werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig
anberaumte Routineinspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen
zehn Betriebe regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz
keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor allem den
Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme. Daneben wird das
AC-Laboratorium in Spiez regelmässig überprüft, das in kleinsten Mengen
Kampfstoffe herstellt, die der Überprüfung von Schutz- und
Messeinrichtungen dienen.

Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die
Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen
und entsprechende Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu
vernichten. Für Schutzzwecke sowie für andere nach dem CWÜ nicht
verbotene Zwecke ist der Umgang mit giftigen Chemikalien in
Kleinstmengen erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten
ist, wurde bisher von 113 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das
Abkommen am 10. März 1995 ratifiziert.

Bern, 11. August 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Abteilung für autonome Aussenwirtschaftspolitik, Liliana de Sá, Tel. 079
222 75 21