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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Unabhängigere Finanzaufsicht im Bund

PRESSEMITTEILUNG

Unabhängigere Finanzaufsicht im Bund

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) soll stärker und unabhängiger
werden. Der Bundesrat hat eine Botschaft über die Anpassung des
Bundesgesetzes über die EFK an das Parlament verabschiedet. Die
Revisionsstelle des Bundes soll eine  grössere Unabhängigkeit in Finanz-
und Personalfragen erhalten und mit einer wirkungsvolleren
Berichterstattung verstärkt auf die Umsetzung ihrer Empfehlungen
hinwirken können.

In mehreren parlamentarischen Vorstössen wird eine Überprüfung der
Finanzaufsicht in Richtung einer grösseren Unabhängigkeit verlangt. Der
Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende Konzeption der
Finanzaufsicht mit einer parlamentarischen Finanzdelegation und der
sowohl dem Parlament wie dem Bundesrat dienenden EFK dem schweizerischen
Regierungssystem auf Bundesebene am besten entspricht. Die EFK hat
jeweils rechtzeitig auf Mängel aufmerksam gemacht. Gefehlt hat es
hingegen bei der Umsetzung der Empfehlungen. Ein unabhängiger
Rechnungshof hätte die Vorkommnisse der letzten Jahre nicht verhindern
können. Der Bundesrat will deshalb den Hebel bei der politischen
Umsetzung der Beanstandungen und einer grösseren Unabhängigkeit der
Eidg. Finanzkontrolle ansetzen, ohne die heutige Finanzaufsicht mit den
unbestrittenen Vorteilen und Stärken grundlegend zu ändern.

Die Vorlage hat die folgende Stossrichtung:

… Bestätigung der Wahl des Direktors beziehungsweise der Direktorin
durch die Bundesversammlung,
… Grössere Ernennungs- und Beförderungskompetenzen des Direktors der
Eidg. Finanzkontrolle im Personalbereich,
… Direkteres Mitspracherecht  der Eidg. Finanzkontrolle bei der
Ausstattung mit Ressourcen,
… Verpflichtung des Bundesrates, die Umsetzung der von der Eidg.
Finanzkontrolle gemachten Beanstandungen und Empfehlungen zu überwachen
sowie
… eine wirkungsvollere Berichterstattung und neue Dienstwege.

Mit diesen Massnahmen verliert auch die Frage der Unterstellung - Eidg.
Finanzdepartement oder Bundespräsidium - an Bedeutung. Sie wird indessen
im Rahmen der Staatsleitungsreform erneut zu diskutieren  sein. Eine
Unterstellung unter das Parlament lehnt der Bundesrat ab. Sie würde zu
einer Gewichtsverschiebung zugunsten der parlamentarischen Kontrolle
führen. Ein gegenüber Parlament und Regierung unabhängiger Rechnungshof
ist zwar denkbar. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass eine vierte
Gewalt dem fein austarierten und auf Konkordanz angelegten
Gewaltenteilungssystem auf Bundesebene nicht entspricht. Er lehnt
deshalb die Schaffung eines unabhängigen Rechnungshofes ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

22.6.1998