Firmeninspektion im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)
PRESSEMITTEILUNG
Firmeninspektion im Rahmen des
internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)
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Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OPCW) hat gestern mit der Inspektion der Ciba
Spezialitätenchemie in Monthey (VS) begonnen. Ziel dieser
Routineinspektion ist die Überprüfung der jährlichen Deklarationen,
welche das Werk gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen
zu
machen hat, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten
und Lieferungen stattfinden. Es handelt sich um die dritte Inspektion
eines Schweizer Betriebs seit Inkrafttreten des Übereinkommens.
Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre Unternehmen sind
u.a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch
von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien
haben eine gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, könne
n
aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht
werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig
anberaumte Routineinspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen
rund zehn Betriebe regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die
Schweiz keine chemischen Kampfstoffe besitzt, haben die Inspektionen vor
allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme. Daneben wird
das AC-Laboratorium in Spiez regelmässig überprüft, das in kleinste
n
Mengen Kampfstoffe herstellt, die der Überprüfung von Schutz- und
Mess-einrichtungen dienen.
Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die
Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen
und entsprechende Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu
vernichten. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten ist, wurde
bisher von 110 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das Abkommen am 10.
März 1995 ratifiziert.
Bern, 9. Juni 1998
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Abteilung für Exportkontrollen und Sanktionen, Liliana de Sá, Tel. 03
1 -
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