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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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BR A. Koller zum Ergebnis der Volksabstimmung vom 7. Juni 1998

Bundesrat Arnold Koller zum Ergebnis der Volksabstimmung über die
Volksinitiative "S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei"
(7.6.1998)

Volk und Stände haben heute die Volksinitiative "S.o.S. Schweiz ohne
Schnüffelpolizei" mit rund 75 % der Stimmenden und allen Standesstimmen
abgelehnt. Der Bundesrat nimmt dieses Ergebnis mit grosser Genugtuung
zur Kenntnis. Der Entscheid zeigt, dass es Bundesrat und Parlament mit
den nach der Fichenaffäre beschlossenen Reformen gelungen ist, das
Vertrauen des Volkes zurückzugewinnen. Der Bundesrat wird das von den
Eidgenössischen Räten letztes Jahr verabschiedete Bundesgesetz über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit raschmöglichst -
voraussichtlich auf den 1. Juli - in Kraft setzen.

Das Volk hat mit seinem Entscheid klar gemacht, dass es eine präventive
Polizei für nötig hält und befürwortet, sofern sie politisch straff
geführt und genau kontrolliert wird. Der heutige klare Volksentscheid
ist aber auch Verpflichtung. Einerseits zeigt er, wie wichtig unsern
Bürgerinnen und Bürgern angesichts mannigfacher Gefährdungen die Wahrung
der inneren Sicherheit ist. Anderseits verpflichtet er Bundesrat,
Parlament und Verwaltung, die beschlossenen Reformen weiter konsequent
zu vollziehen.

Das heutige Plebiszit ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Dass
unser Staat auf einen Schutz gegen Terrorismus, gewalttätigen
Extremismus und Spionage unbedingt angewiesen ist, hat 1989 schon die
PUK-EJPD festgehalten. Ihr Bericht wurde einstimmig verabschiedet - also
auch von Sozialdemokraten und Grünen. Ich hoffe daher, dass die
unverzichtbare präventive Polizeiarbeit künftig auch von diesen Kreisen
kritisch, aber konstruktiv mitgetragen wird.

Wo stehen wir heute?
Wenn das BWIS demnächst in Kraft tritt, werden die bisher bloss
provisorischen Massnahmen definitiv. Bislang erteilte das Bundesgesetz
über die Bundesstrafrechtspflege der Bundesanwaltschaft lediglich eine
Generalvollmacht zur einheitlichen Durchführung des Fahndungs- und
Informationsdienstes zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der
Eidgenossenschaft (Art. 17 Abs. 3 BStPO). Mit dem neuen Bundesgesetz
erhält unser Land erstmals eine ausführliche gesetzliche Regelung dieser
wichtigen, aber auch heiklen staatlichen Tätigkeit. Das ist ein grosser
Gewinn für unseren Rechtsstaat. Denn das Gesetz setzt der präventiven
Polizei klare Grenzen und regelt einlässlich Aufgaben, Mittel, Methoden
und Kontrollen des Staatsschutzes. Das Gesetz schafft auch die
Voraussetzung für eine erneuerte Zusammenarbeit zwischen Bund und
Kantonen.

In der Folge der heutigen Volksabstimmung wird der Bundesrat auch die
organisatorische Entflechtung zwischen Bundesanwaltschaft und
Bundespolizei entscheiden können.

Der erfreuliche Volksentscheid bewahrt unser Land auch vor einer
weiteren sicherheitspolitischen Isolierung in Europa und der Welt. Der
Bundesrat kann nun den eingeschlagenen Weg bilateraler
grenzpolizeilicher Abkommen mit unseren Nachbarstaaten konsequent
weitergehen.

Volk und Stände haben uns heute die Mittel gegeben, auf Verbrechen nicht
nur zur reagieren, sondern sie nach Möglichkeit zu verhindern.