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Bundesrat hebt Konsens am Runden Tisch auf Regierungsstufe

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat hebt Konsens am Runden Tisch auf Regierungsstufe

Der Bundesrat steht voll hinter dem Konsens des Runden Tischs zur
Stabilisierung des Bundeshaushalts. Er hat dem EFD den Auftrag gegeben,
bis zum Herbst 1998 eine entsprechende Botschaft zum
Stabilisierungsprogramm 98 auszuarbeiten. Das Paket hat ein
Entlastungspotential von rund zwei Milliarden Franken. Zur Sanierung der
Arbeitslosenversicherung ist die befristete Weiterführung des 3. und die
Deplafonierung eines weiteren Lohnprozents vorgesehen. Weiter sollen
ungerechte Besteuerungslücken geschlossen werden. Die verschiedenen
Elemente des Stabilisierungsprogrammes will der Bundesrat dem Parlament
gleichzeitig und rechtlich verknüpft in einem einzigen,
referendumsfähigen Mantelerlass unterbreiten.
… Im Bereiche der Sozialversicherungen hält sich der Konsens des Runden
Tisches weitgehend an die Vorschläge des Bundesrates von Anfang Dezember
1997. Dies gilt insbesondere für die zeitliche Erstreckung bei der
Rentenanpassung AHV/IV sowie für die Verstärkung der IV-Stellen durch
einen ärztlichen Dienst mit Untersuchungskompetenz. Bei der
Arbeitslosenversicherung (ALV) wird auf eine Kürzung der allgemeinen
Bezugsdauer und des Taggeldes verzichtet sowie am à-fonds-perdu-Beitrag
des Bundes festgehalten. Das 3. Lohnprozent soll weitergeführt und ein
zweites Lohnprozent deplafoniert werden (beides befristet bis 2003). Das
macht für die ALV jährlich 2,12 Milliarden Franken aus. Auf der
Ausgabenseite steht neben anderen kleineren Einsparungen der Wechsel vom
Lohn- zum Taggeldkonzept bei Beschäftigungsprogrammen (mit sozialer
Abfederung) im Vordergrund. Die einzelnen Leistungskorrekturen werden
zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeitet.
… Zentrales Element des Konsensesist die Bereitschaft der Kantone, einen
Sparbeitrag von 500 Millionen zu erbringen. Weitgehend bereinigt sind
die Einsparungen in den Bereichen Regionalverkehr/Strasse, Bildung sowie
Straf- und Massnahmenvollzug. Für die verbleibende Differenzzur
Sparvorgabe werden drei alternative Massnahmen vertieft geprüft:
Beitragsum-lagerung bei den Prämienverbilligungen Krankenversicherung,
Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen
Arbeitsvermittlungsstellen der AlV, Erhöhung der Kantonsbeiträge an die
AHV/IV.
… Zu den Einsparungen in den übrigen Aufgabenbereichen: Die Ausgaben im
Militärbereich sollen um 540 Mio (ohne Zivilschutz) gekürzt werden. Mit
in die Sparbemühungen einbezogen wird der Zivilschutz. Festgehalten wird
an der vom Bundesrat vorge­
 schlagenen Sparvorgabe für die SBB (200 Mio im Jahr 2001). Im Asyl- und
Flüchtlingsbereich muss von einer markanten Verschlechterung der
kürzerfristigen Finanzperspektiven ausgegangen werden. Bund und Kantone
werden den Sparspielraum, der im Rahmen des Völkerrechts und der
internationalen Verpflichtungen möglich ist, voll ausnützen müssen.
Bundesrat Koller erwägt zudem ein dringendes Inkrafttreten des neuen
Asylgesetzes. Überprüft werden deshalb die Pauschalen bei den
Fürsorgeleistungen, eine weitere Beschleunigung der Verfahren und der
Vollzug der Wegweisungen. Von den Sparbemühungen verschont bleibt die
Landwirtschaft (schmerzhafter Einkommensrückgang in den letzten Jahren,
Priorität auf der Umsetzung der Agrarpolitik 2002). Im weitern wird eine
Neuauflage der Kreditsperre mit dem Voranschlag 1999 in einer
'Light-Version' (zusätzliche Ausnahmen für Landwirtschaft, Asyl- und
Flüchtlingsbereich, Bildung und Grundlagenforschung; reduzierte Sperre
für Entwicklungshilfe) in Betracht gezogen.
… Im Einnahmenbereich folgt der Runde Tisch bezüglich der Sicherung des
Steuersubstrates weitgehend der Position des Bundesrates, der sich für
ein Moratorium für Vorstösse mit Steuerausfällen ausspricht. Zentrales
Element bildet der Einbezug von Massnahmen zur Schliessung von
Steuerschlupflöchern (Einnahmen von 150 jährlich Millionen). Weitere
Punkte betreffen die Verstärkung der Steuerkontrolle und Abklärungen zum
Phänomen der Schwarzarbeit.
… Gesamthaft entlasten die vorgesehenen Kürzungsmassnahmen den
Bundeshaushalt im Jahr 2001 um rund 2 Milliarden, in den Jahren 1999 und
2000 sind bedeutend geringere Entlastungseffekte zu erwarten. Einem
wichtigen politischen Anliegen entsprechend, sollen die Einzelmassnahmen
rechtlich verbindlich miteinander verknüpft werden. Ziel ist die
Fokussierung auf einen einzigen, dem fakultativen Referendum
unterstehenden Mantelerlass. Kürzungen im Finanzplan (z.B. Militär,
Zivilschutz und den SBB) sollen gegenstand eines allgemeinverbindlichen
Bundesbeschlusses über Sparmassnahmen im Kompetenzbereich des
Bundesrates bilden und in den Mantelerlass eingegliedert werden. Die
Botschaft ist frühestens Mitte September 1998 zu erwarten, der frühest
mögliche Termin für das Inkrafttreten ist der 1. Juli 1999.
 … Die Departemente werden beauftragt, zusammen mit den Sozialpartnern
(ALV), den Kantonen (Krankenversicherungen, Verkehr, Asyl) bis Mitte
Jahr vertiefte Abklärungen vorzunehmen und Vorschläge zu machen. Mit dem
VBS werden Wege gesucht, damit die sehr harte Sparvorgabe mit der
nötigen Flexibilität und Berechenbarkeit umgesetzt werden kann.

Finanzielle Bilanz für den Bund per 2001 		(in Mio Fr.)

Stabilisierungsprogramm 98
Kantone																				  500
Militär/Zivilschutz																	  560
SBB																						  200
Kreditsperre “light³																  170
AlV																						  180
AHV																						  300
Vorlage “Besteuerungslücken³ (Grobschätzung maximal)	  150
																							____
																							2060
																							===

Konsens Defizitausgleich AlV
Befristete Weiterführung 3. Lohnprozent AlV						2000 pro Jahr
Befristete Deplafonierung weiteres Lohnprozent AlV		 	  120 pro Jahr

Pro memoria:
Erhöhung Reingewinn-Ausschüttung SNB	von 0,6 auf 1,5 Milliarden Franken
jährlich (davon 2/3 Kantone, 1/3 Bund).

EIDG. FIANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

27.4.1998