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Die Folgen der S.o.S.-Initiative wären verhängnisvoll

Pressemitteilung

Die Folgen der S.o.S.-Initiative wären verhängnisvoll

Bundesrat Koller begründet das Nein des Bundesrates

Bundesrat Arnold Koller hat am Dienstag an einer Pressekonferenz das
Nein des Bundesrates zur Volksinitiative "S.o.S. Schweiz ohne
Schnüffelpolizei" begründet. Das Volksbegehren, das am 7. Juni  zur
Abstimmung gelangt, würde die präventive Tätigkeit zur Bekämpfung des
Terrorismus, des gewalttätigen Extremismus und der Spionage verbieten
und sich dadurch verhängnisvoll auswirken. Die Initiative verlangt die
Abschaffung der politischen Polizei und will die Überwachung "bei der
Wahrnehmung ideeller und politischer Rechte", von Strafverfahren
abgesehen, verbieten.

Der Bundesrat hatte den Räten beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu
empfehlen, und als indirekten Gegenentwurf das Bundesgesetz über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) unterbreitet. Das
Parlament lehnte in der Folge die Initiative mit 124 zu 60 (NR) bzw. 32
zu 4 (SR) Stimmen ab, während das BWIS mit 106 zu 62 (NR) bzw. 37 zu 4
(SR) Stimmen gutgeheissen wurde. Das Gesetz, gegen welches das
Referendum mangels der nötigen Unterschriftenzahl gescheitert ist, soll
nach der Abstimmung vom 7. Juni in Kraft gesetzt werden.

Frühere Fehler nicht mehr möglich

Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)
erinnerte daran, dass der Bundesrat nach Bekanntwerden der
"Fichen-Affäre", die den Anstoss zur Initiative gab, rasch und
entschlossen dafür gesorgt hatte, dass frühere Fehlleistungen und
Übertreibungen nicht mehr vorkommen können. Die Bundespolizei steht
unter straffer departementaler Führung und wird von mehreren Instanzen,
u.a. von der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments, streng
kontrolliert.

Dass die Bundespolizei und die mit ihr zusammenarbeitenden kantonalen
Dienste die politische Betätigung und die Ausübung der Grundrechte nicht
überwachen dürfen, solange kein strafrechtlicher Verdacht besteht, ist
unbestritten. Die Initiative will aber darüber hinaus allen staatlichen
Organen verbieten, präventiv Informationen über gewalttätigen
Extremismus, Terrorismus und Spionage zu beschaffen. Das ist nach
Ansicht des Bundesrates nicht zu verantworten. Eine Annahme der
Initiative würde auch die kantonalen Behörden daran hindern, ihre
Aufgaben im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit zu erfüllen. Der
Bundesrat passt das Bedrohungsbild jährlich den wechselnden Gefahren an
und lässt sich hierfür von der konsultativen Staatssschutzkommission,
der auch aussenstehende Experten angehören, beraten.

Gefährliche Folgen eines JA

Bundesrat und Parlament lehnen daher die Initiative ab. Ihre Forderungen
sind, soweit sie berechtigt waren, erfüllt, und eine eigentliche
politische Polizei gibt  es längst nicht mehr. Die Folgen eines JA wären
zudem verhängnisvoll; denn die Polizei dürfte zur Verhinderung von
Straftaten und Gefährdungen der Sicherheit praktisch nichts mehr
vorbeugend unternehmen. Die Schweiz könnte in Europa infolgedessen zu
einer Insel der Unsicherheit und zu einem Tummelplatz terroristischer
und gewalttätiger extremistischer Gruppierungen sowie ausländischer
Nachrichtendienste werden.

Bundesrat Koller distanzierte sich vom Initiativkomitee, das auf
vielfältige Weise versucht, Misstrauen gegen die Behörden und Personen
zu säen, die präventiv tätig sein müssen. Das ist nicht nur falsch,
sondern auch unfair, weil die Pflicht zur Geheimhaltung, der die
konkrete Polizeiarbeit unterworfen ist, eine Gegendarstellung oft gar
nicht zulässt. Das EJPD und die Bundespolizei haben jedoch in den
letzten Jahren soweit wie möglich eine offene Informationspolitik
betrieben, beispielsweise durch die Veröffentlichung der
Staatsschutzberichte.

7.4.1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Martin Keller, GS EJPD, Tel. 031 324 48 20, oder
Bundespolizei, 031 322 45 11