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"Fall Mossad": Der Bundesrat ermächtigt die Bundesanwaltschaft zur Strafverfolgung

Pressemitteilung

"Fall Mossad": Der Bundesrat ermächtigt die Bundesanwaltschaft zur
Strafverfolgung

Der Bundesrat hat am Mittwoch der Bundesanwaltschaft die Ermächtigung
zur Strafverfolgung des Mossad-Agenten, der nach einer illegalen
Abhöraktion in Liebefeld/BE (19. Februar 1998) inhaftiert wurde,
erteilt. Das Verfahren bezüglich sämtlicher Delikte, die dem
Beschuldigten vorgeworfen werden, soll auf eidgenössischer Ebene geführt
werden. Die Bundesanwältin wird dem eidgenössischen Untersuchungsrichter
die Voruntersuchung beantragen. Die gerichtspolizeilichen Ermittlungen
betreffend die andern Beschuldigten werden durch die Bundesanwaltschaft
weitergeführt.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt, wie bereits am 26. Februar und am
5. März 1998 mitgeteilt, gegen die israelischen Staatsangehörigen wegen
Verdachts der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271
StGB), des politischen Nachrichtendienstes (Art. 272 StGB), des
Nachrichtendienstes gegen fremde Staaten (Art. 301 StGB) sowie wegen
weiterer Delikte, die der kantonalen Gerichtbarkeit unterstehen (144,
173ff, 179bis, 186 StGB). Über die gerichtliche Verfolgung politischer
Vergehen entscheidet nach Art. 105 des Gesetzes über die
Bundestrafrechtspflege (BStP) und Art. 302 StGB der Bundesrat. Seine
Ermächtigung betrifft Delikte, wie sie in Art. 271, 272 und 301 StGB
erfasst sind.

Die Bundesanwältin hatte bereits nach Bekanntwerden der Aktion ein
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen die fünf ertappten
israelischen Staatangehörigen eingeleitet. Da vier von ihnen frei
gelassen worden waren, erliess sie gegen diese Haftbefehl.

1. April 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst