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Die vorläufige Aufnahme für Deserteure und Refraktäre aus dem ehemaligen Jugoslawien wird aufgehoben

Pressemitteilung

Die vorläufige Aufnahme für Deserteure und Refraktäre aus dem ehemaligen
Jugoslawien wird aufgehoben

Der Bundesrat erachtet den Vollzug der Wegweisung für Deserteure und
Refraktäre aus der Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina und
Kroatien zum heutigen Zeitpunkt als zumutbar. Er hat daher beschlossen,
die gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 1991 sowie vom 16. März
1992 verfügte gruppenweise vorläufige Aufnahme für diese Gruppe generell
auf den 30. April 1998 aufzuheben. Davon betroffen sind insgesamt 4'221
Personen.

Da die bosnischen Deserteure und Refraktäre in ein vom Krieg stark
zerstörtes Land zurück gehen und deren freiwillige Rückkehr gefördert
werden soll, wird ihnen das gleiche Wiedereingliederungsprogramm
angeboten wie dies bei den übrigen Personen aus Bosnien-Herzegowina der
Fall war. Für Deserteure und Refraktäre aus den übrigen Gebieten des
ehemaligen Jugoslawiens, in denen keine analoge Wiederaufbauarbeit
geleistet werden muss, rechtfertigt sich eine solche Massnahme nicht.
Mittellose Personen, die freiwillig in den Heimatstaat zurückkehren,
erhalten eine individuelle Rückkehrhilfe.

Für Deserteure und Refraktäre aus Bosnien-Herzegowina empfiehlt der Bund
den Kantonen die Ausreisefrist auf den 31. August 1998 anzusetzen. Für
die Betroffenen aus der Bundesrepublik Jugoslawien müssen - wie bei den
übrigen jugoslawischen  Staatsangehörigen - die Ausreisefristen
entsprechend der Aufenthaltsdauer in der Schweiz gestaffelt angesetzt
werden. Bei Deserteuren und Refraktären aus Kroatien wird den Kantonen
dieselbe Ausreisefrist wie beim gleichen Personenkreis aus
Bosnien-Herzegowina empfohlen.

25. Februar 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Informationsdienst des Bundesamtes für Flüchtlinge -
Telefonnummer: 031/325 93 50