Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Immer mehr Opfer von Straftaten beanspruchen die Opferhilfe

Pressemitteilung

Immer mehr Opfer von Straftaten beanspruchen die Opferhilfe

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom zweiten Bericht des Bundesamts für
Justiz über den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe (1993-1996)
Kenntnis genommen. Aus dem Bericht geht hervor, dass seit 1993 immer
mehr Personen, eine Opferberatungsstelle aufsuchen bzw. eine
Entschädigung oder Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz beantragen: 1996
haben sich über 9'000 Frauen und Männer an eine Beratungsstelle gewandt;
661 haben ein Gesuch um finanzielle Hilfe in Form einer Entschädigung
oder Genugtuung beim jeweiligen Tatortkanton eingereicht; 284 haben
einen definitiven Beitrag erhalten. Im gleichen Jahr gaben die Kantone
für die Opferhilfe 13,9 Millionen Franken aus, wobei der Bund 5 Mio.
Franken Aufbauhilfe beisteuerte.

Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten
(Opferhilfegesetz) ist am 1.Januar 1993 in Kraft getreten. Es leistet
Opfern von Straftaten wirksame Hilfe und verbessert ihre Rechtsstellung.
Die Kantone haben Beratungsstellen einzurichten und Opfern, die infolge
der Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,
Entschädigungen auszurichten. Das Opfer kann sich, gestützt auf das
Opferhilfegesetz, am Strafverfahren gegen den mutmasslichen Täter
beteiligen. Für den Aufbau der Opferhilfe unterstützt der Bund die
Kantone während der ersten sechs Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes mit
Finanzhilfen. Die Kantone müssen dem Bundesrat alle zwei Jahre
Rechenschaft über die Verwendung dieser Gelder ablegen. Gestützt auf die
zum zweiten Mal eingereichten kantonalen Berichte hat das Bundesamt für
Justiz den zweiten Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der
Opferhilfe erarbeitet.

74 Beratungsstellen

Die Kantone haben die Aufbauhilfe des Bundes in den Berichtsjahren
1995/96 besser genutzt als in den Jahren 1993/94. 17 Kantone haben die
Bundesmittel aufgebraucht und durch den Einsatz eigener Mittel ergänzt.
Neun Kantone haben in der gleichen Periode weniger in den Aufbau der
Opferhilfe investiert, als sie vom Bund erhalten haben. Ende 1994 wurden
67 Opferberatungsstellen gezählt, Ende 1996 deren 74. Jeder Kanton hat
mindestens eine Beratungsstelle eingerichtet.

Nach vier Jahren Opferhilfe bestätigt sich, dass die Opferhilfe klar
einem Bedürfnis entspricht: Die Zahlen übertreffen die Prognosen.
Auffallend ist der hohe Anteil an hilfesuchenden Frauen (77 Prozent im
Bereich Beratung, 68 Prozent bei den Entschädigungen/Genugtuungen). Eine
grössere Rolle als erwartet spielen in der Praxis die Genugtuungen bei
schwerer Betroffenheit des Opfers nach Artikel 12 Absatz 2 des
Opferhilfegesetzes. Die Kantone haben 1996 dafür 2,99 Millionen Franken
ausgegeben, während der Aufwand für die Entschädigungen zur Deckung des
entstandenen Schaden sich auf 1,79 Millionen Franken belief.

Gewisse Probleme (z. B. zu kurze Frist für die Geltendmachung von
Entschädigung; Konflikt zwischen der Verpflichtung, das Opfer über seine
Rechte zu orientieren, und derjenigen zur Wahrung seiner Anonymität)
lassen sich nur durch eine Gesetzesänderung lösen. Es zeichnet sich ab,
dass nach der dritten Berichtsperiode eine Teilrevision des Gesetzes und
der Verordnung geprüft werden muss. Nach wie vor ist aber eine weitere
Verbesserung der Wirksamkeit der Opferhilfe auf dem Wege der
Rechtsanwendung möglich (z. B. durch eine Verstärkung der
interkantonalen Zusammenarbeit oder durch intensivierte Anstrengungen
bezüglich der Aus- und Weiterbildung der mit der Opferhilfe betrauten
Personen).

Opfer des Attentats in Luxor

Der zweite Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe
bezieht sich auf die Jahre 1993 bis 1996 und berücksichtigt somit die
Situation der Opfer des Attentats in Luxor nicht. Diese können wie
andere Opfer von im Ausland begangenen Straftaten die Dienste kantonaler
Beratungsstellen in Anspruch nehmen und unter gewissen Voraussetzungen
ihre Ansprüche auf eine Entschädigung und/oder Genugtuung bei der
zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons geltend machen, wenn sie nicht
vom ägyptischen Staat eine genügende Leistung erhalten. Die
Schweizerische Verbindungsstellenkonferenz, in der auch der Bund
vertreten ist, stellt auf gesamtschweizerischer Ebene die Koordination
der Hilfe an die Opfer des Attentats in Luxor sicher.

25. Februar 1998
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel 031 322 47 98.

Der rund 90 Seiten umfassende Bericht schliesst mit einer aktuellen
Liste der anerkannten Beratungsstellen. Er wurde im Journalistenzimmer
aufgelegt kann aber auch im Internet direkt
(http://www.admin.ch/bj/rspm/evber/ohg-2-d.pdf) und über die Homepage
des Bundesamts für Justiz (http://www.admin.ch/bj unter der Rubrik
"Gesetzgebungsmethodik und Evaluation") abgerufen werden. Weitere
Exemplare können auch noch beim Bundesamt für Justiz bezogen werden
(Tel: 031 / 322 47 44).