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Unterzeichnung von Urheberrechtsabkommen

Pressemitteilung

Unterzeichnung von Urheberrechtsabkommen

Die Schweiz hat am 29. Dezember 1997 zwei neue Abkommen der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet. Es handelt
sich um
- das WIPO Copyright Treaty (WCT)
- und das WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT)

Die beiden im Dezember 1996 in Genf angenommenen Abkommen sind die
Antwort der Weltorganisation für geistiges Eigentum und ihrer
Mitgliedstaaten auf die Herausforderungen der Kommunikationstechnologie.
Sie regeln den Schutz der Urheber, der ausübenden Künstler sowie der
Hersteller von Tonträgern insbesondere in bezug auf die Anwendung
elektronischer Datenübermittlungssysteme wie das Internet.

Das WCT und das WPPT konnten von den Mitgliedstaaten der
Weltorganisation für geistiges Eigentum bis zum 31. Dezember 1997 unter
Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet werden. Von dieser Möglichkeit
haben 43 Staaten sowie die Europäische Union Gebrauch gemacht.

Für ein Inkrafttreten der beiden Instrumente sind 30 Ratifikationen
notwendig. Eine Ratifikation liegt bereits vor, und in den USA sowie in
der Europäischen Union beeilt man sich, die dafür notwendigen
gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen.

Eine Ratifikation der beiden Abkommen durch die Schweiz setzt eine
Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes voraus. Der Bundesrat ist dazu
durch eine Motion des Ständerates beauftragt worden. Gemäss dieser
Motion soll der Schutz von Werken und Leistungen angehoben werden, um
ihn den neuen Kommunikationstechnologien anzupassen.

6. Januar 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Carlo Govoni, Tel.: 031/ 322 49 85