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Folgeprozess von Rio: Konkrete Massnahmen zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG

Folgeprozess von Rio: Konkrete Massnahmen zur Erhaltung der
Biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, das
einheimische pflanzliche Erbgut zu erhalten und den genetischen Reichtum zu
sichern. Dieser ist nötig, um die Weiterentwicklung der Landwirtschaft zu
ermöglichen und die Ernährung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. Der
Bundesrat wird deshalb - in Ergänzung zu den Tätigkeiten im öffentlichen und
privaten Sektor - die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen
Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft fördern. Mit neuen Massnahmen
will er einen Beitrag leisten zur Erfüllung der Ziele des Übereinkommens über
die Biologische Vielfalt. Das Übereinkommen wurde von der Schweiz 1992, im
Rahmen der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen,
unterzeichnet. Die Massnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der
internationalen Entwicklung.

Im Kampf gegen die Verringerung der genetischen Vielfalt  in der Landwirtschaft
und Ernährung spielen die Bauernfamilien, die Konsumenten, die öffentlichen
Institutionen und die Nicht-Regierungsorganisationen eine wichtige Rolle. Der
Bund beabsichtigt, die Koordination zwischen den Aktivitäten der verschiedenen
Kreise zu verbessern und die Lücken zu schliessen. So werden bereits laufende
Tätigkeiten intensiviert, wie zum Beispiel die Charakterisierung der inneren
Werte der Ressourcen (organoleptische, pharmakologische oder andere
Eigenheiten), die Erhaltung von Landsorten auf den landwirtschaftlichen
Betrieben oder die Unterstützung von Kampagnen mit dem Ziel, die Öffentlichkeit
und die Konsumenten über die Nützlichkeit und Notwendigkeit der Erhaltung alter
Sorten zu informieren und sie für die Problematik zu sensibilisieren.

Das EVD hat einen Bericht herausgegeben, der die Ziele und die Strategie der
Erhaltung der Biodiversität in der Landwirtschaft sowie die laufenden
Aktivitäten, den Handlungsbedarf und die vorzusehenden Massnahmen beschreibt.
Der Bericht ist in französischer und deutscher Sprache beim Bundesamt für
Landwirtschaft erhältlich.

Bern, den  29. Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Stabsstelle Ökologie, Hans-Jörg Lehmann
Tel. 031 322 26 28