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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Personendatenbanken für rationellere Arbeit

Neue Personendatenbanken für rationellere Arbeit
Bundesrat schafft Rechtsgrundlagen für moderne Datensammlungen im
Bundesamt für Polizeiwesen

Neue Personendatenbanken sollen im Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) die
Arbeitsabläufe rationalisieren und die Qualität der Dienstleistungen
erhöhen. Der Bundesrat hat eine vier Teilvorlagen umfassende Botschaft
verabschiedet, laut der bis 1. Juli 1998 die gemäss Datenschutzgesetz
erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorliegen sollen.
Die im BAP aus historischen Gründen auf die beiden Systeme AUPER
(Automatisiertes Personenregistratursystem) und ZAN (Zentraler
Aktennachweis) aufgeteilte Verwaltung der Personendossiers wird
vereinheitlicht. Wie die beiden Systeme AUPER und ZAN wird die künftige
Nachfolgedatenbank, das "Informatisierte Personennachweis-,
Aktennachweis- und Verwaltungssystem (IPAS)", eine doppelte Funktion
erfüllen: Einerseits ermöglicht das neue System eine einheitliche,
effiziente und dem technischen Fortschritt entsprechende Verwaltung und
Kontrolle der Personendossiers. Andrerseits enthält es in bestimmten
Sachbereichen (internationale Rechtshilfe, Auslieferung,
Erkennungsdienst, Interpol und Verwaltungspolizei) auch Daten, die sich
auf den Inhalt von Personendossiers beziehen. Daten im IPAS bearbeitet
nur das BAP; einsichtsberechtigt sind die Bundesanwaltschaft für die
Durchführung gerichtspolizeilicher Ermittlungen und die für die
Personensicherheitsüberprüfungen zuständigen Bundesbehörden.

Nur noch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister

Die in den Kantonen und beim BAP manuell geführten Strafregister werden
durch ein einziges "Vollautomatisiertes Strafregister (VOSTRA)" ersetzt.
Damit wird der Datenaustausch zwischen den Amtsstellen des Bundes und
der Kantone von Papier auf EDV umgestellt. Dank der Automatisierung
können die Strafjustizbehörden direkt - und auch ausserhalb der
Bürozeiten - auf das zentral beim BAP geführte Strafregister zugreifen.
Die angeschlossenen Amtsstellen drucken die Registerauszüge vor Ort aus.
Die Urteilsauszüge werden on line erfasst und auf elektronischem Weg an
das zentrale Strafregister übermittelt. Bei der elektronischen
Speicherung werden die Daten automatisch auf ihre logische Richtigkeit
überprüft (z. B. ob die Nummern der Gesetzesartikel mit den eingegebenen
Delikten übereinstimmen). Das System überwacht zudem automatisch die
Fristen und hält die Daten laufend aktuell.

Nur ein gemeinsames kriminalpolizeiliches Informationssystem ermöglicht
Gesamtanalyse

Gemäss Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des
Bundes dürfen die verschiedenen Zentralstellen des BAP kein gemeinsames
Informationssystem führen. Deshalb  sind die Datenbank zur Bekämpfung
des illegalen Drogenhandels (DOSIS) und die geplante, technisch
praktisch identische Datenbank zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität (ISOK) getrennt zu betreiben, obwohl gerade der illegale
Drogenhandel zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten der organisierten
Kriminalität gehört. Eine Gesetzesrevision soll die Schaffung eines
gemeinsamen Informationssystem ermöglichen, um die organisierte und
international tätige Kriminalität anhand einer Gesamtanalyse aller
schwerstkriminellen Phänome bekämpfen zu können. Wie DOSIS und ISOK wird
auch das zukünftige Informationssystem von anderen Datenbanken der
Polizei und Verwaltung getrennt betrieben werden.

On line-Anschlüsse an MOFIS und ADMAS

Mit einer Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird die Grundlage
für den Betrieb des Registers der Administrativmassnahmen gegen
Fahrzeugführer (ADMAS) und des Fahrzeug- und Fahrzeughaltersregisters
(MOFIS) den Anforderungen des Datenschutzgesetzes angepasst. Neben den
für die Erteilung und den Entzug von Führerausweisen zuständigen Stellen
werden künftig auch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte on line
das ADMAS konsultieren können, um den automobilistischen Leumund von
fehlbaren Fahrzeugführern zu beurteilen. Zudem werden die Polizei- und
Zollorgane zur Erleichterung der Kontrolle im Strassenverkehr und der
Fahndung direkt an MOFIS angeschlossen werden.

17. September 1997

EIDGENÖSSISHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Adrian Lobsiger, Direktionsadjunkt, Bundesamt für
Polizeiwesen, Tel.: 031 322 43 27