BSE: Zwischenbericht Gehirnuntersuchungen
PRESSEMITTEILUNG
BSE: Zwischenbericht Gehirnuntersuchungen
In der Schweiz ist seit 1990 in 250 Beständen BSE aufgetreten. Damit
diese
Bestände wieder als „frei von BSE" erklärt werden konnten, mussten
alle
Tiere der Rindergattung eliminiert werden, die möglicherweise
gleichzeitig
mit dem erkrankten Tier dem Infektionsrisiko ausgesetzt waren. Rund 2500
Tiere, die keinerlei Anzeichen von BSE zeigten, wurden dabei
geschlachtet
und entsorgt. Im Rahmen eines wissenschafltichen Begleitprogramms wurde
ihnen das Gehirn sowie weitere Gewebeproben entnommen um Fragen zur
Übertragung und zum Nachweis der BSE abzuklären.
Bisher sind 1265 Gehirne untersucht worden, wobei in zwei Fällen
schwammförmige Veränderungen festgestellt wurden, die darauf hinweise
n,
dass die Tiere mit BSE angesteckt gewesen sind. Dieser Befund ist nicht
weiter überraschend, da die Tiere zu einer Population gehörten, welch
e
einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt gewesen war; beide wurden
vor
dem Erlass des Fütterungsverbotes vom 1. Dezember 1990 geboren.
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist durch diese Befunde
nicht in Frage gestellt. Bekanntlich dürfen seit 1. Dezember 1990 keine
Teile des Schlachttierkörpers, in denen der Erreger der BSE auftreten
kann,
als Lebensmittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für das
Hirn, das Rückenmark und die Augen, welche verbrannt werden müssen.
Ein Schlussbericht über die Ergebnisse der Gehirnuntersuchungen
soll im Verlaufe des Jahres 1998 veröffentlicht werden.
Bern, 22. September 1997
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst