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Politische Führung: NFA auf Kurs

PRESSEMITTEILUNG

Politische Führung: NFA auf Kurs

Der Neue Finanzausgleich (NFA) ist auf Entflechtungs-Kurs. Von den 44
überprüften Politikbereichen werden je nach den schliesslich gewählten
Varianten 35 - 40 weitgehend nach den ursprünglichen Zielsetzungen
weiterverfolgt. Die restlichen Bereiche werden aufgrund besserer
Vorschläge modifiziert. Diese Entscheide hat das Politische
Steuerungsorgan des NFA gefällt, das sich aus den Regierungs-
delegationen von Bund und Kantonen zusammensetzt. Es hat den festen
Willen, Aufgabenerfüllung und Finanzbeziehungen im Bundesstaat
grundlegend neu zu gestalten. Das Steuerungsorgan will mit noch
konsequenterer Entflechtung in möglichst vielen Fällen die
Entscheidkompetenzen und die Mittel in eine Hand legen. Die
Projektorganisation muss nun dem Steuerungsorgan bis Ende Jahr
Verfassungs- und Gesetzesvorschläge zuhanden des Bundesrates
unterbreiten.

Anfangs Jahr erhielten die Projektgruppen des NFA vom Steuerungsorgan
die Mandate, in den verschiedenen Aufgabengebieten konkrete
Entflechtungs-vorschläge vorzulegen. Deren  Zwischenberichte sind
jetzt vom Politischen Steuerungsorgan unter dem Vorsitz von Bundesrat
Kaspar Villiger bewertet worden. Zugleich wurde das weitere Vorgehen
festgelegt. In den meisten Politikbereichen resultierten, teils mit
kleineren Aenderungen, mandatskonforme Lösungsvorschläge. Gewichtigere
Abweichungen wurden dort akzeptiert, wo nachvollziehbare und sachliche
Gründe vorlagen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass in keinem der
44 Politikbereiche der status quo aufrecht erhalten wird.

Signale in Richtung Entflechtung

Gegenüber dem vorberatenden Leitorgan hat das Steuerungsorgan Signale
für noch weitergehende Entflechtungen gesetzt und die Prüfung von
Varianten verlangt. So beispielsweise bei den Ergänzungsleistungen zu
AHV/IV bei der Krankenkassen-Prämienverbilligung sowie beim Straf- und
Massnahmenvollzug. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit von
schwächeren Kantonen sieht das Projekt verschiedene
Ausgleichsmechanismen vor. Dies ermöglicht es dem politischen Willen
von Bund und Kantonen zu entsprechen, wonach die Stände mehr
Gestaltungsspielraum erhalten sollen. Wo sinnvoll,  hat das
Steuerungsorgan Teilentflechtungen in Richtung einer vermehrt
zielorientierten Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen vorgesehen,
so bei der Berufsbildung und bei Jugend+Sport.

Optimierter Verbund

Wie bei allen verbleibenden Verbundaufgaben sollen jedoch auch hier
die Rollen von Bund und Kantonen geklärt sowie eine neue
Zusammenarbeit und effizientere Subventionsformen realisiert werden.
Wichtigste Neuerungen im Verbundbereich sind ziel- und
wirkungsorientierte Leistungs- oder Programmvereinbarungen zwischen
Bund und Kantonen sowie Anreize zu einem haushälterischen
Mitteleinsatz mit Global- oder Pauschalbeiträgen anstelle
kostenabhängiger Subventionen. Damit erhalten die Kantone  deutlich
mehr Handlungsspielraum. Wo die Kantone mehr Verantwortung übernehmen,
erhalten sie auch die entsprechenden Finanzmittel.

Mehr Spielraum für Kantone - wichtiger Ressourcenausgleich

Mehr Gestaltungsfreiheit erhalten die Kantone auch bei der
interkantonalen Zusammenarbeit. So sollen Verträge von
gesamtschweizerischem Interesse auf Antrag einer festgelegten
Kantonsmehrheit allgemeinverbindlich erklärt werden können. Verträge
von regionaler Bedeutung können aufgrund einer
Mitwirkungsverpflichtung durchgesetzt werden (durch den Bund, auf
Antrag von mindestens der Hälfte der beteiligten Kantone). Für die
interkantonale Zusammenarbeit stehen unter anderem der
Agglomerationsverkehr, die Spitzenmedizin, die Abfallentsorgung, die
Abwasserreinigung sowie Kultureinrichtungen im Vordergrund.  Beim
Finanzausgleich wird mit dem neuen Ressourcenausgleich auch die
Leistungsfähigkeit der finanzschwächeren Kantone sichergestellt. Dies
als weiteres wichtiges Element der angestrebten Reform des
Föderalismus im Bundesstaat.

Entscheide und Aufträge

In den einzelnen Politikbereichen fällte das politische
Steuerungsorgan folgende Entscheide.

… Bildung: Teilentflechtung, aber keine Kantonalisierung der
Berufsbildung. Der Bund ist nach wie vor für die Grundausbildung
mitverantwortlich, beschränkt sich aber bei der beruflichen
Weiterbildung etwa auf den Erlass von bundesrechtlich anerkannten
Abschlüssen. Fachschulen bleiben nach wie vor Verbundaufgabe. Während
der Bund für Jugend und Sport auch künftig die Hauptverantwortung
trägt und die Infrastruktur zur Verfügung stellt (Sportschulen
Magglingen und Tenero), sollen die Kantone in diesem Rahmen ihre
eigenen J&S-Aktivitäten durchführen und finanzieren. Für Turnen und
Sport in der Schule sollen die Kantone allein zuständig sein.

… Sozialversicherungen und Sozialpolitik: Hier will das
Steuerungsorgan Varianten mit konsequenterer Entflechtung prüfen
lassen. Gemäss Leitorgan sollen die individuellen Leistungen durch den
Bund festgelegt und finanziert werden, die kollektiven durch die
Kantone. Tätigkeiten von landesweitem Interesse sind ebenfalls vom
Bund zu finanzieren. Die Ergänzungsleistungen (EL) bleiben gemäss
Vorinstanz eine Verbundaufgabe, ebenso die Krankenversicherung.
Parallel zu diesem Antrag will das Steuerungsorgan im Sinne einer
Option eine Entscheidvariante prüfen und quantifizieren lassen: Die
Ergänzungsleistungen  als reine Bundesaufgabe, dafür Kantonalisierung
der Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung. Möglichkeiten zur
verstärkten Kantonalisierung sieht das Steuerungsorgan zudem bei den
Sonderschulen, Wohnheimen und Behindertenwerkstätten im Bereich der
IV.

… Verkehr und Energie: Beim Nationalstrassen-Bau wird die im Mandat
geforderte Zentralisierung verworfen. Die Kantone behalten ihre
heutigen Zuständigkeiten, während Unterhalt und Betrieb in die
Verantwortung des Bundes übergehen sollen. Der Bund zieht sich nicht
aus dem öffentlichen Regionalverkehr zurück. Hingegen soll, ebenfalls
als Option,  eine konsequentere Kantonalisierung bei
Hauptstrassen-Grossprojekten geprüft werden.

… Umwelt, Wald und Landwirtschaft: Die Zuständigkeiten sollen völlig
oder teilweise entflochten und die Subventionierung geändert werden
(Übergang zu Programmvereinbarungen und Globalbeiträgen). Dabei muss
geprüft werden, wo sich der Bund aus der Reglementierung und
Subventionierung zurückziehen kann, ohne dass der Umweltschutz
gefährdet wird.  Kantonalisiert werden sollen die Denkmalpflege, der
Heimat- und Ortsbilderschutz, die Fuss- und Wanderwege, die Jagd und
die Fischerei (exklusive Artenschutz). Auch auf diesen Gebieten
bekräftigt das Steuerungsorgan seinen Willen nach möglichst
weitgehender Einheit von Kompetenzen und Mitteln.

… Wohnungswesen, Justiz und Sicherheit:  Die Wohnbau- und
Eigentumsförderung des Bundes soll aufgehoben werden. Hingegen
entscheiden die Kantone darüber, ob sie das bisherige Instrumentarium
aufrechterhalten oder neue Wege einschlagen wollen. Beim Militär will
das Steuerungsorgan prüfen, ob eine andere Aufgabenverteilung Vorteile
bringt: Die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Infrastrukturen
durch den Bund. Dabei bleibt die kantonale Militärhoheit gewahrt.
Schliesslich will das Steuerungsorgan auch eine Variante mit
verstärkter Kantonalisierung und Intensivierung der interkantonalen
Zusammenarbeit beim Straf- und Massnahmenvollzug ausarbeiten lassen.

Das Politische Steuerungsorgan, das sich paritätisch aus
Regierungsdelegationen von Bund und Kantonen zusammensetzt, bekräftigt
den Willen, den NFA in verantwortungsvoller Partnerschaft weiter
voranzutreiben. Das Projekt bietet eine einmalige Chance, die
Organisation des Bundesstaates nachhaltig zu verbessern. Damit können
Bund und Kantone Handlungsspielraum zurückgewinnen und gleichzeitig
einen substantiellen Beitrag zur Sanierung der Bundes- und
Kantonshaushalte leisten.

Vertreter des Bundesrates im Steuerungsorgan: Kaspar Villiger
(Vorsitz) , Flavio Cotti und Ruth Dreifuss. Von der Konferenz der
Kantonsregierungen mandatierte Kantonsvertreter sind die
Regierungsräte Hanswalter Schmid (AR), Franz Marty (SZ) und Charles
Favre (VD).

Der Schlussbericht der Projektorganisation mit den entsprechenden
Verfassungs- und Gesetzesvorschlägen ist auf Ende Jahr zu erwarten.
Der Bundesrat wird die Vernehmlassung im Frühling 1998 eröffnen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
10.9.1997