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Einfuhrregelung bei Futtergetreide und Futtermitteln angepasst

PRESSEMITTEILUNG

Einfuhrregelung bei Futtergetreide und Futtermitteln angepasst
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit Wirkung ab
1. Juli 1997 die Import-Richtwerte für Futtergetreide und Futtermittel an die
vom Bundesrat Ende Mai 1997 festgesetzten Schwellenpreise angepasst. Die
Zollansätze wurden dem neuen Importpreisniveau und der Entwicklung der
Weltmarktpreise entsprechend festgesetzt.

Die Differenz zwischen den Preisen franko Grenze unverzollt und dem
Schwellenpreis oder Import-Richtwert setzt sich aus dem Zollansatz und dem
Garantiefondsbeitrag zusammen. Das tiefere Importpreisniveau und die
Preisentwicklung auf dem Weltmarkt führen dazu, dass die Zollansätze bei fast
allen Waren herabgesetzt werden müssen. Bei verschiedenen Produkten muss nebst
dem Verzicht auf eine Zollabschöpfung auch teilweise oder ganz auf die Erhebung
eines Garantiefondsbeitrages verzichtet werden, damit das Importpreisniveau
möglichst eingehalten werden kann. Trotzdem gibt es einzelne Produkte, deren
Gestehungskosten über dem angestrebten Importpreis liegen.

Obwohl die Heuernte in einzelnen Regionen wegen der trockenen Witterung
teilweise oder ganz ausgefallen ist, hat sich die Versorgungslage mit
Rauhfutter in den letzten Wochen verbessert. Aufgrund dieser Feststellung und
unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wird die Einfuhr von Heu ab 1. Juli
wieder mit Zollabgaben in der Höhe von 9 Franken je 100 Kilogramm belastet.

Bern, 1. Juli 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Internationales, Andres Bolliger,
Tel. 031 322 26 87