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Wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Umweltpolitik: Änderungen in Kraft gesetzt

Wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Umweltpolitik
Umweltschutzgesetz:
Änderungen in Kraft gesetzt
Die im Dezember 1995 vom Parlament beschlossenen Änderungen des
Umweltschutzgesetzes (USG) sind vom Bundesrat auf den 1. Juli 1997
integral in Kraft gesetzt worden. Damit ist ein wichtiger Schritt bei der
Neuausrichtung der schweizerischen Umweltpolitik eingeleitet worden.
Eckpfeiler der Revision bilden die Einführung verschiedener
marktwirtschaftlicher Instrumente sowie neue Regelungen in den Bereichen
der Bio- und Gentechnologie und Altlasten.
Die Revision des Umweltschutzgesetzes von 1995 stellt die erste wichtige
Änderung dieses Gesetzes seit seinem Inkrafttreten von 1985 dar. Die
klassischen Instrumente Gebote und Verbote werden durch neue
Handlungsansätze ergänzt. Im Zentrum stehen das Setzen von
Rahmenbedingungen und Zielvorgaben durch den Bund, eine weitestmögliche
Delegation von Umsetzung und Vollzug der Massnahmen an Kantone und
Wirtschaft, die Schaffung von Anreizen und Kooperation beziehungsweise
Synergien statt Konfrontation.

Die Revision des USG beinhaltet im wesentlichen:
· die Einführung marktwirtschaftlicher Instrumente sowie die Stärkung der
Eigenverantwortung (Beispiele: Lenkungsabgaben, Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft, Umwelthaftpflicht, Umweltmanagement und Ökolabel);
· vollständig neue Regelungen in den Bereichen Bio- und Gentechnologie,
Sanierung von Altlasten und physikalischer Bodenschutz;
· die Optimierung bereits bestehender Regelungen (Beispiele:
Umweltverträglichkeitsprüfung, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung und
umweltgefährdende Stoffe).

Die Bestimmungen des revidierten Umweltschutzgesetzes können
grundsätzlich ohne weiteres Ausführungsrecht angewendet werden. Zur
Erleichterung des Vollzugs sollen indessen verschiedene
Ausführungsverordnungen erlassen werden.

So hat der Bundesrat die Verordnung über die Eidgenössische
Fachkommission für biologische Sicherheit bereits auf den 1. Januar 1997
in Kraft gesetzt. Auf den 1. Juli 1997 sollen die Änderungen der
Luftreinhalte- und der Lärmschutzverordnung in Kraft gesetzt werden. Noch
im laufenden Jahr sollen auch die beiden Lenkungsabgabeverordnungen (VOC
und Heizöl „Extraleicht“) verabschiedet werden. Weitere Verordnungen in
den übrigen Bereichen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 1998 in
Kraft gesetzt werden.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte
n	Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL),
	Tel. 031 322 93 01
n	Christoph Zäch, Chef der Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031 322 93 54

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