Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 1996

PRESSEMITTEILUNG

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten
im zweiten Halbjahr 1996

Bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten gingen im 2.
Halbjahr 1996 insgesamt 14'066 (Vorsemester: 14'547) neue Anfechtungen
ein.

Zu behandeln waren insgesamt 20'688 (21'356) Anfechtungen. In 5'691
(6'738) Fällen oder 49.87 % (52.40  %) konnte zwischen Mietern und
Vermietern eine Einigung erzielt werden. In 2'663 (3'232) Fällen oder
17.89 % (17.77 %) kam keine Einigung zustande. Von den geeinigten Fällen
betreffen 47 (63) Fälle den Anfangsmietzins, 1'164 (1'647) Fälle
Mietzinserhöhungen, 680 (713) Fälle Mietzinssenkungen und 2'160 (2'391)
Fälle andere Gründe. Demgegenüber konnten sich die Parteien bei den
Anfangsmieten in 47 (36) Fällen, bei den Mietzinserhöhungen in 418 (807)
Fällen, bei den Mietzinssenkungen in 196 (398) Fällen und bei anderen
Gründen in 2'002 (1'991) Fällen nicht einigen.

Die Schlichtungsbehörden haben überdies in 802 (908) Fällen oder 6.66 %
(7.55 %) einen Entscheid getroffen. Davon betrafen 570 (676) Fälle den
Kündigungsschutz und 232 (232) Fälle die Mietzinshinterlegung. Eine
Einigung zwischen den Parteien kam bezüglich des Kündigungsschutzes in
1'292 (1'550) Fällen und bezüglich der Mietzinshinterlegung in 348 (374)
Fällen zustande. 3'603 (4'052) Fälle oder 25.59 % (22.28  %) wurden
anderweitig erledigt; davon wurden 2'964 (3'544) Fälle zurückgezogen
oder gegenstandlos, 118 (114) Fälle wurden ans Schiedsgericht gezogen
und der Rest war am Ende der Berichtsperiode pendent.

Bern, 1. April 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Sektion Recht, Cipriano Alvarez,
Tf 032/654'91'30