Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Schweizerische Stiftung für Solidarität

Schweizerische Stiftung für Solidarität

1. Stiftung für das In- und Ausland

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die  jüngere Schweizer
Geschichte, der Reform der Währungsverfassung und dem 150jährigen
Jubiläum des Bundesstaates hat der Bundesrat ein Zeichen gesetzt: Die
Schweizerische Stiftung für Solidarität ist eine zukunftsgerichte
Investition in die humanitären Werte unseres Landes. Dabei werden
keine Steuergelder verwendet, die Staatsaufgaben in keiner Weise
berührt. Das Stiftungsvermögen von sieben Milliarden stammt aus einer
Höherbewertung der Goldreserven der SNB. Die Substanz der Stiftung
wird nicht angetastet. Der Ertrag kommt je hälftig Menschen im In- und
Ausland zugute, die unverschuldet in Not geraten sind. Im Gegensatz
zum Holocaust-Fonds ist die Stiftung ausschliesslich in Schweizer
Hand.

2. Stiftungszweck

Empfänger der Stiftungsleistungen können sein
… Menschen, die in Not und Armut geraten sind, im Inland und im
Ausland (für die Schweiz z.B.  neue Armut )
… Opfer von Genoziden, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen
(z.B. auch Opfer des Holocaust oder deren bedürftige Nachkommen)
… Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen oder Katastrophen,
… möglicherweise auch Institutionen, die sich mit der Prävention der
geschilderten Notlagen befassen (z.B. IKRK).

3. Rechtliche Grundlagen

Der Vorschlag , die überholte Bindung des Frankens an das Gold
aufzuheben, steht schon seit längerem zur Diskussion. Die Einlösungs-
und Golddeckungspflicht entspricht weder der Verfassungswirklichkeit
noch dem internationalen Standard. Ursprünglich hätte die
Währungsverfassung im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung
modernisiert werden sollen. Das Parlament drängte dann auf ein
schnelleres Verfahren. Der Bundesrats-Entscheid für die Finanzierung
des Fonds erfordert nun definitiv einen beschleunigten Fahrplan.
… Die Änderung der Verfassung ist nötig, weil die Einlösungspflicht
für Banknoten sowie die Golddeckungspflicht der Nationalbank
aufgehoben werden sollen. Eine Volksabstimmung  (Ständemehr) ist
zwingend.
… Parallel dazu werden die entsprechenden Änderungen des Nationalbank-
und des Münzgesetzes vorbereitet (fakultatives Referendum).
… Separat dazu wird die Stiftung in einen allgemeinverbindlichen
Bundesbeschluss gekleidet (fakultatives Referendum).
 4.  Finanzierung

Das Stiftungsvermögen wird  mit einem Teil des Aufwertungsgewinns auf
dem Goldbestand der SNB finanziert. Unser Goldbestand von rund 2.600
Tonnen ist heute zum gesetzlich festgelegten Paritätspreis von Fr.
4.595 Franken pro Kilo mit insgesamt rund 12 Mia Franken bewertet. Da
der heutige Kilopreis etwa bei 17.000 Franken liegt, beläuft sich der
Marktwert der Goldreserven auf 44 Milliarden. Das Gold ist also um 32
Milliarden zu tief bewertet. Wenn die SNB nun die Reserven zu 60
Prozent des Marktpreises bewertet, dann sind sie 26 Milliarden wert.
Der  Aufwertungsgewinn beträgt also 14 Milliarden. Die Hälfte davon
geht als Vermögen an die Stiftung. Mit desen Verzinsung kann sie jedes
Jahr 300 bis 400 Millionen ausschütten, ohne ihre Substanz anzutasten.

5. Unterschied Stiftung-Fonds

Zwischen dem Spezialfonds zugunsten von Opfern des Holocaust und der
schweizerischen Stiftung für Solidarität gibt es wesentliche
Unterschiede:  Der Spezialfonds ist eine Sofortmassnahme. Er  wird von
der Wirtschaft und der SNB gespiesen und von einer vom Bundesrat
gewählten Fondsleitung verwaltet.  Bei der Verwendung der Mittel
bestimmen nicht nur jüdische,  sondern auch Organisationen anderer
Minderheiten mit.  Ganz im Gegensatz dazu steht die Stiftung: Sie ist
eine langfristige Investition in die Zukunft und  weitgehend losgelöst
von äusseren Ansprüchen an die Schweiz.  Die Mittel für Notleidende im
In- und Ausland stammen aus der Höherbewertung der Goldreserven der
SNB. Die Stiftung ist ausschliesslich in Schweizer Hand.

6. Weiteres Vorgehen

Ziel ist eine Volksabstimmung im Jubiläumsjahr 1998. Die Änderung der
verschiedenen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sowie die
Errichtung der Stiftung werden parallel vorbereitet. Bei einer
Zustimmung von Volk und Ständen könnten die Goldbestände schrittweise
verflüssigt und ertragbringend angelegt werden, sodass in sechs bis
acht Jahren der Stiftung jährlich Erträge von 300 bis 400 Millionen
Franken zur Verfügung stünden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
6.3.1997