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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erhoehung der Versicherungssumme fuer Kernanlagen

PRESSEMITTEILUNG

Erhöhung der Versicherungssumme für Kernanlagen

Der Bundesrat hat die Mindestsumme für die private Haftpflichtversicherung von
Kernanlagen von 500 auf 700 Millionen Franken erhöht.

Das Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 verlangt eine
Versicherungsdeckung  von 1 Milliarde Franken und legt fest, dass die Inhaber
von Kernanlagen eine private Haftpflichtversicherung für mindestens 300
Millionen Franken abschliessen müssen. Gleichzeitig wird der Bundesrat
beauftragt, diesen Mindestbetrag für die private Haftpflichtversicherung zu
erhöhen, wenn auf dem Versicherungsmarkt höhere Beträge zu zumutbaren
Bedingungen versichert werden können. Auf den 1. Januar 1986 hat der Bundesrat
diese Summe auf 400 Millionen Franken und auf den 1. Januar 1991 auf 500
Millionen Franken erhöht. Die schweizerischen Nuklearhaftpflichtversicherer
haben den Bundesbehörden im August dieses Jahres mitgeteilt, dass sie in der
Lage sind, ab 1. Januar 1997 eine Haftpflichtsumme von 700 Millionen Franken
pro Kernanlage zu versichern. Der Bundesrat hat daher mit einer Änderung der
Kernenergiehaftpflichtverordnung diese Summe als neuen Mindestbetrag für die
private Haftpflichtversicherung festgelegt. Für die Differenz zwischen 700
Millionen und 1 Milliarde Franken tritt nach wie vor der Bund als Versicherer
ein; infolge des vergrösserten Anteils der privaten Versicherung werden die
Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber für die Bundesversicherung reduziert.

Bern, 2. Dezember 1996                    Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunft: Werner Bühlmann, Chef Rechtsdienst, Bundesamt für Energiewirtschaft,
        Tel. 031 322 56 17