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Nachrichtenbeschaffung mittels Elektronischer Aufklärung

3003 Bern, 1. Februar 1999

Medieninformation

Nachrichtenbeschaffung mittels Elektronischer Aufklärung

Die Elektronische Aufklärung der Schweiz beschafft sicherheitspolitisch
bedeutsame Informationen zugunsten der politischen und militärischen Führung
unseres Landes sowie für andere Stellen des Bundes durch Erfassen und
Auswerten elektromagnetischer Ausstrahlungen von ausschliesslich
ausländischen Telekommunikationssystemen.

Die Schweiz hat im eigenen Interesse, aber auch als Mitglied internationaler
Organisationen und Gremien die Verpflichtung, sich unter anderem auch aktiv
an der Verhinderung der Proliferation, an der Bekämpfung des internationalen
Terrorismus, der organisierten Kriminalität und an der Eingrenzung des
Rüstungshandels zu beteiligen.

Zur Sicherstellung der aktuellen und zukünftigen Nachrichtenbeschaffung hat
der Bundesrat einem erweiterten Erfassungsbereich der Strategischen
Elektronischen Aufklärung, der Aufklärung von ausländischen
Satellitenverbindungen, zugestimmt und die entsprechenden Mittel bewilligt.

Die Aktivitäten der Elektronischen Aufklärung unterstehen der
parlamentarischen Kontrolle durch die Delegation der
Geschäftsprüfungskommissionen Nationalrat und Ständerat.

Die Auftragsumsetzung und der entsprechende Aufbau dieses Aufklärungssystems
erfolgt ab 1999 in mehreren Etappen und wird über die ordentliche
Rüstungsbeschaffung abgewickelt.

In diesem Zusammenhang wurden für die entsprechenden Empfangsanlagen
(Parabolspiegel) folgende zwei Standorte evaluiert: Für die Empfangsantennen
mit einem Durchmesser von 18 Metern wird mit der SWISSCOM AG ein
Pachtvertrag, im Rahmen der bestehenden Anlagen in Leuk, abgeschlossen. Die
Leistungen der SWISSCOM AG beschränken sich einzig auf die Planung, den Bau,
den technischen Betrieb und den Unterhalt der Empfangsantennen. Die
kleineren Antennen mit einem Durchmesser von 4 bis 13 Metern werden auf dem
Gelände einer bestehenden militärischen Anlage im Raum Heimenschwand
aufgestellt.

Die Zuteilung des zusätzlichen Personals für diese Aufgabe erfolgt durch
Umverteilung von Stellenkontingenten innerhalb des Generalstabs.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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