Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Fall Zollinger: Der Bundes verzichtet auf die Weiterverrechnung der Kosten

Pressemitteilung			Bern, 28. September 1998

Fall Zollinger:
Der Bund verzichtet auf die Weiterverrechnung der Kosten

Der Bundesrat hat beschlossen, auf die Einforderung der Auslagen des
eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Fall Peter
Zollinger zu verzichten. Dieser wurde im November 1997 im Nordkaukasus
(Russland) entführt und im vergangenen Juni freigelassen.

Die fraglichen Kosten ergeben sich hauptsächlich aus der Abrechnung der
Arbeitsstunden der Schweizerischen Botschaft in Moskau sowie der Mission in
Tschetschenien des polnischen Diplomaten Zenon Kuchciak, der sich im Auftrag
des EDA um die Befreiung von Peter Zollinger bemühte. Der Bundesrat sah sich
zum Handeln gezwungen, da die lokalen Behörden nicht in der Lage waren, die
Verteidigung der Interessen von Peter Zollinger wahrzunehmen.

Der Bundesrat hat auch in einer anderen Situation auf die Einforderung der
Auslagen mit dem Ziel, eine ungleiche Behandlung zu vermeiden, verzichtet.
Dies war 1993 bei der Entführung von drei Schweizern in der Südost-Türkei der
Fall.

Der Bundesrat hat das EDA gleichzeitig damit beauftragt, die Verordnung vom
 30. Januar 1985 über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen
Vertretungen der Schweiz zu revidieren und die Möglichkeit, in
Entführungsfällen auf die Verrechnung der Kosten zu verzichten, zu überprüfen.

					EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
					FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
					Information